Wenn die Pflege ohne Unterstützung eines Pflegedienstes organisiert wird finanziert die Pflegekasse die private Versorgung mit ebenfalls mit einen finanziellen Zuschuss, dem „Pflegegeld“. Diese ist jedoch geringer und wird monatlich von der Kasse an den Pflegebedürftigen oder dessen Pflegeperson ausbezahlt. Bitte vergessen Sie als Empfänger von Pflegegeld nicht, den regelmässigen Nachweis nach § 37.3 zu erbringen. Diesen können wir gerne für Sie übernehmen.
Pflegegrad | Sachleistung |
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Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |