Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, von wem und in welchem Rahmen sie betreut werden möchten. Dies kann in ihrem eigenen Zuhause durch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte erfolgen, oder sie können sich für die Betreuung in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim entscheiden. Wird die Pflege ohne Unterstützung eines Pflegedienstes organisiert, finanziert die Pflegekasse die private Versorgung mit einem finanziellen Zuschuss, dem „Pflegegeld“.
Wer erhält Pflegegeld?

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2-5, die ihre häusliche Pflege alleine durch Angehörige, Bekannte, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erbringen, erhalten von der Pflegekasse Pflegegeld. Das Pflegegeld wird von der entsprechenden Kranken/Pflegekasse monatlich an den Pflegeversicherten überwiesen.

Wann wird das Pflegegeld ausbezahlt?

Das Pflegegeld wird bei gesetzlich Pflegeversicherten jeweils am ersten Tag eines Monats überwiesen. Wird ein Pflegegrad bewilligt, erhalten Pflegeversicherte das Pflegegeld (sowie auch alle anderen Leistungen der Pflegekasse) rückwirkend zum Datum der Antragstellung.

Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?

Das Pflegegeld von gesetzlichen und privaten Pflegekassen ist nach dem Einkommenssteuergesetz nicht steuerpflichtig.

Wird das Pflegegeld bei einem Krankenhaus- oder Auslandsaufenthalt weiterhin gezahlt?

Bei einem Krankenhausaufenthalt wird in den ersten vier Wochen weiterhin Pflegegeld bezahlt, wenn der Pflegebedürftige

  • im Krankenhaus behandelt werden muss
  • eine stationäre Rehabilitation zur Genesung nach einer Erkrankung oder einem Unfall besucht

Pflegegeld wird bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt des Pflegebedürftigen von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt.

Bitte vergessen Sie als Empfänger von Pflegegeld nicht, den regelmäßigen Nachweis nach § 37.3 zu erbringen. Diesen können wir gerne für Sie übernehmen.


Pflegegrad Pflegegeld
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 332 Euro
Pflegegrad 3 573 Euro
Pflegegrad 4 765 Euro
Pflegegrad 5 947 Euro