Nehmen Sie die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, erhalten Sie bei bewilligtem Pflegegrad „Sachleistungen“. Darunter versteht man einen finanziellen Zuschuss der Pflegekasse zur Pflege. Die Höhe dieses Zuschuss ergibt sich aus dem bewilligten Pflegegrad. Überschreiten die Kosten für die Leistungen des Pflegedienstes den Höchstbetrag der Sachleistungen, also den Zuschuss der Pflegekassen im Rahmen des bewilligten Pflegegrads, ist diese Differenz als Eigenanteil zu finanzieren.

Pflegegrad Sachleistung
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 724 Euro
Pflegegrad 3 1.363 Euro
Pflegegrad 4 1.693 Euro
Pflegegrad 5 2.095 Euro