Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Der MD tritt als neutraler Gutachter im Auftrag aller Krankenversicherungen auf.
1. Lassen Sie sich von Ihrer Pflege/Krankenkasse einen Antrag auf Pflegegrad schicken. Auch ein Familienangehöriger oder guter Bekannter kann das für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.
2. Wenn Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
3. Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss und wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MD.
4. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MD anwesend zu sein.Gerne bieten wir Ihnen diese Begleitung als Serviceleistung an.
5. Die Begutachtung findet in Ihrer Häuslichkeit statt und dauert ca. 60 Minuten. Das Ergebnis teilt Ihnen Ihre Pflegekasse mit. Aktuell dauert die Feststellung vom Antrag bis zur Mitteilung des Ergebnisses ca. 4-6 Wochen. Selbstverständlich können Sie schon vor der Begutachtung und auch ohne Pflegegrad Hilfe Anspruch nehmen.