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Wir beraten Sie nach § 37.3 SGB XI

Unsere Expertise für Ihr Wohlbefinden. Wir beraten Sie und führen die verpflichtenden Beratungsgespräche für Pflegegeld-Empfänger durch.

Beratungsbesuche nach Paragraf 37.3 SGB XI2023-09-26T07:27:38+00:00

Beratung nach § 37.3 SGB XI

Unsere Expertise für Ihr Wohlbefinden. Wir beraten Sie und führen verpflichtende Beratungen für Pflegegeld-Empfänger durch.

Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Wenn Sie zu Hause ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, müssen Sie ab Pflegegrad 2 in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch nehmen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar ersatzlos gestrichen werden. Eine Verpflichtung zu Ihren Gunsten – denn dieser Beratungsbesuch soll Sie vor allem unterstützen und eine bestmögliche Pflege in Ihrem Sinne bewirken.
Die gute Nachricht: Wir kümmern uns um alles. Und wir erklären Ihnen hier, wie das Beratungsgespräch nach Paragraf 37.3 SGB XI abläuft, was genau besprochen wird und wie oft das Beratungsgespräch für Sie verpflichtend ist.

Wie läuft eine Beratung nach Paragraf 37.3 SGB XI ab, und welche Inhalte werden besprochen?

Wir planen und vereinbaren mit Ihnen in einem Gespräch einen Termin für einen Beratungsbesuch. Kontaktieren Sie uns dafür gerne telefonisch, per Kontaktformular oder per E-Mail.
Unsere Beraterin oder unser Berater besucht Sie zum besprochenen Termin in Ihrem Zuhause. Bei diesem Besuch schätzen wir die Pflege- und Betreuungssituation ganz allgemein ein und sehen nach, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Halten wir die Situation für nicht ausreichend gesichert, wird dies ausführlich begründet. Außerdem empfehlen wir Maßnahmen oder Hilfen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Hilfsmitteln und Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie und besprechen u. a. folgende Themen:

  • Ist es möglich oder notwendig, eine Höherstufung des Pflegegrades zu beantragen, um noch mehr Unterstützung zu erhalten?
  • Werden weitere (Pflege-)Hilfsmittel benötigt, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
  • Wie können typische Situationen im Pflegeallltag besser bewältigt werden? Wir geben Ihnen ganz praktische Tipps
  • Welche Hebe- und Lagerungstechniken wie z. B. Kinästhetik und Mobilisation können Ihnen den Pflegealltag erleichtern?
  • Sollten Sie noch mehr Unterstützung benötigen, können Sie zeitnah mit uns ein Pflegekurs oder eine Pflegeschulung nach Paragraf 45 SGB XI vereinbaren Auch diese Beratungsleistungen werden von Ihrer Pflegekasse übernommen und sind für Sie kostenlos.

Die Ergebnisse des Gesprächs halten wir in einem Formular fest. Diesen „Nachweis über einen Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI“ übermitteln wir dann direkt an die Pflegekasse. Auch rechnen wir unseren Besuch bei Ihnen direkt mit der Pflegekasse ab – für Sie entstehen keinerlei Kosten.

Welche Vorteile hat der Beratungseinsatz für Ihre Pflege zu Hause?

Bei dem Beratungseinsatz haben Sie als Pflegebedürftige, als Pflegepersonen und als Familie die Möglichkeit, einen kompetenten direkten Ansprechpartner nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung Ihrer persönlichen Situation zu fragen und sich konkrete Verbesserungsvorschläge zu holen.
Durch die festgelegten Termine (alle drei bzw. alle sechs Monate) können wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Maßnahmen im weiteren Verlauf konsequent begleiten und gegebenenfalls anpassen.

Wie oft muss ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI erfolgen?

Die Häufigkeit eines solchen Beratungstermins hängt von Ihrem Pflegegrad ab.
Je nach Pflegegrad gelten für Sie bestimmte Vorgaben und Fristen für den Nachweis eines Beratungseinsatzes. Wenn Sie diese Frist versäumen, droht Ihnen zunächst eine Kürzung Ihres Pflegegeldes um 50 Prozent. Geschieht dies ein weiteres Mal, kann Ihnen im schlimmsten Fall das Pflegegeld sogar komplett gestrichen werden. Hier für Sie eine Übersicht:

Pflegegeld-Empfänger mit Beratungseinsatz Fristen
Pflegegrad 1 nicht vorgeschrieben, aber möglich (1 x pro Halbjahr) keine
Pflegegrad 2 1 x pro Halbjahr jeweils bis 30.06., 31.12.
Pflegegrad 3 1 x pro Halbjahr jeweils bis 30.06., 31.12.
Pflegegrad 4 1 x pro Vierteljahr jeweils bis 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Pflegegrad 5 1 x pro Vierteljahr jeweils bis 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Wie weise ich den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI bei der Pflegekasse nach?

Während des Beratungsbesuches füllen wir gemeinsam ein vorgegebenes Formular aus, das dann auch unterschrieben wird. Nach dem erfolgten Beratungsbesuch schicken wir diesen Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse. Ebenso rechnen wir unsere Beratungsleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Das bedeutet, dass Sie als pflegebedürftige Person bzw. Ihren pflegenden Angehörigen den Beratungsbesuch nicht selbst nachweisen müssen. Auf Wunsch erhalten Sie natürlich eine Kopie des Nachweis-Formulars für Ihre Unterlagen.

Was kostet mich der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI?

Kurz und bündig: Nichts. Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist für Sie kostenlos.
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse. Das bedeutet, dass pflegebedürftige Personen für den Beratungseinsatz nicht zahlen und auch nicht in Vorkasse treten müssen. Und wir rechnen dann direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Unsere Leistungen für Sie

Warum hilft unsere Beratung Ihnen weiter?

Sie hilft, unterstützt und sorgt ganz direkt für Ihre Entlastung:

  • Wir schätzen die Pflegesituation vor Ort fachkundig ein
  • Sie werden ganz persönlich beraten und erhalten Tipps und individuelle Hilfestellungen
  • Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir passende Lösungen für vorhandene Probleme
  • Wir machen Sie mit weiteren unterstützenden Möglichkeiten vertraut wie z. B. Pflegeschulungen
  • Es wird sichergestellt, dass die Qualität der Pflege vor Ort stimmt und es Ihnen gut geht

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Für alle, die es ganz genau wissen wollen.

Was ist ein Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI?2023-09-12T12:28:57+00:00

Der Beratungseinsatz (auch „Beratungsbesuch“ genannt) ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeld-Empfänger in regelmäßigen Abständen wahrnehmen müssen, wenn sie zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld in Anspruch nehmen. Durch den Beratungsbesuch sollen die Qualität der häuslichen Pflege gesichert und Pflegende unterstützt werden. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 und Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen beziehen, können diese Beratung einmal im Halbjahr abrufen.

Bin ich zur Pflegeberatung nach Paragraf 37.3 SGB XI verpflichtet?2023-09-12T12:33:42+00:00

Sie sind dann zu diesen Beratungsbesuchen verpflichtet, wenn Sie Pflegegrad 2-5 haben, zuhause ohne Hilfe eine Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten. Lediglich mit Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig 1 x pro Halbjahr möglich. Sollten verpflichtende Beratungsbesuche nicht in der geforderten Frist erfolgen, droht die Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent. Wird die Frist wiederholte Male nicht eingehalten, kann die Pflegekasse das Pflegegeld auch vollständig streichen.

Wie lange dauert ein Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI?2023-09-12T12:34:29+00:00

Ein Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI dauert in der Regel etwa 25 bis 45 Minuten. Die Dauer hängt u. a. davon ob, in welchem Bereich die Pflege überprüft wird.

Ich habe den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI vergessen und eine Mahnung erhalten: Was kann ich tun?2023-09-13T11:26:54+00:00

Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Pflegekasse und erklären Sie dem Sachbearbeiter Ihre Situation. Bieten Sie ihm an, den Beratungsbesuch schnellstmöglich nachzuholen, um die Kürzung des Pflegegeldes zu vermeiden.

Meine Pflegekasse droht mir, man werde mir das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Was kann ich tun?2023-09-12T12:37:38+00:00

Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Pflegekasse und erklären Sie dem Sachbearbeiter Ihre Situation. Bieten Sie ihm an, den Beratungsbesuch schnellstmöglich nachzuholen, um die Kürzung des Pflegegeldes zu vermeiden.

Wer führt den Beratungsbesuch nach Paragraf 37.3 SGB XI durch?2023-09-12T12:41:30+00:00

Der Beratungsbesuch kann von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeberatern, die nach Paragraf 7 a SGB XI zertifiziert sind, durchgeführt werden. Auch von der Pflegekasse beauftragte, jedoch nicht von ihnen angestellte Pflegefachkräfte können den Beratungsbesuch nach Paragraf 37.3 durchführen.

Was kostet der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI?2023-09-12T12:42:59+00:00

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Beratungsbesuch. Für Versicherte ist die Beratung kostenlos und sie müssen auch nicht in Vorkasse treten. Wir rechnen unsere Beratungsbesuche dann direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wie oft wird der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI durchgeführt?2023-09-12T12:43:44+00:00

Der Beratungseinsatz wird bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 einmal im Halbjahr durchgeführt (= alle 6 Monate). Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 wird der Beratungsbesuch einmal im Vierteljahr durchgeführt (= alle 3 Monate).

Kontaktieren Sie uns für einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Nehmen Sie Kontakt auf – per Anruf (040 4111 99 0), über E-Mail () oder über dieses Kontaktformular.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und vereinbaren in einem persönlichen Gespräch einen Beratungstermin.

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