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Kommt es zum Pflegefall,
kommen wir zur Hilfe:

kompetent, individuell und kostenlos geben wir Ihnen Starthilfe –
und sind für Sie da, solange Sie mögen.

Beratung2023-09-18T13:13:58+00:00

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Kommt es zum Pflegefall, kommen wir zur Hilfe: Kompetent, individuell und kostenlos geben wir Ihnen Starthilfe – und sind für Sie da, solange Sie mögen.

EINFACH BERATEN

   

GUTER RAT IST GRATIS

Pflegebedürftigkeit kommt meist sehr plötzlich – und dann muss alles ganz schnell gehen. Wo muss ich was beantragen? Welche Kosten entstehen und wer bezahlt diese? Wir helfen Ihnen auch – und insbesondere – in dieser schwierigen Anfangsphase mit umfassender Beratung: Von den ersten Schritten bis hin zu einer maßgeschneiderten Versorgung nach Ihren Wünschen.

Rufen Sie uns gern an. Fragen kostet nichts. Versprochen.

EINFACH SELBERMACHEN

    

HILFE FÜR HELFENDE

Der größte Anteil der Pflege wird durch Sie, als nahe Angehörige geleistet. Ohne Ihre Leistung ist die häusliche Versorgung Ihrer Angehörigen kaum möglich. Gleichzeitig ist die Versorgung eine sehr anstrengende und belastende Tätigkeit. Angehörige geraten unverhofft in diese anspruchsvolle Rolle und müssen von heute auf morgen und ohne jegliche Vorkenntnis Pflege erbringen. Damit Sie genau dies können, gibt es die PTW Pflegeberatung Praxis. Hier lernen Sie Handgriffe, spezielle Techniken, Tipps und Tricks.

So fühlen nicht nur Sie sich sicher, sondern auch die pflegebedürftige Person.

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GUTER RAT IST GRATIS

Pflegebedürftigkeit kommt meist sehr plötzlich – und dann muss alles ganz schnell gehen. Wo muss ich was beantragen? Welche Kosten entstehen und wer bezahlt diese? Wir helfen Ihnen auch – und insbesondere – in dieser schwierigen Anfangsphase mit umfassender Beratung: Von den ersten Schritten bis hin zu einer maßgeschneiderten Versorgung nach Ihren Wünschen.

Rufen Sie uns gern an. Fragen kostet nichts. Versprochen.

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HILFE FÜR HELFENDE

Der größte Anteil der Pflege wird durch Sie, als nahe Angehörige geleistet. Ohne Ihre Leistung ist die häusliche Versorgung Ihrer Angehörigen kaum möglich. Gleichzeitig ist die Versorgung eine sehr anstrengende und belastende Tätigkeit. Angehörige geraten unverhofft in diese anspruchsvolle Rolle und müssen von heute auf morgen und ohne jegliche Vorkenntnis Pflege erbringen. Damit Sie genau dies können, gibt es die PTW Pflegeberatung Praxis. Hier lernen Sie Handgriffe, spezielle Techniken, Tipps und Tricks.

So fühlen nicht nur Sie sich sicher, sondern auch die pflegebedürftige Person.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Für alle, die es ganz genau wissen wollen.

Vom Antrag zum Pflegegrad2022-08-01T15:48:13+00:00

Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Der MD tritt als neutraler Gutachter im Auftrag aller Krankenversicherungen auf.

1. Lassen Sie sich von Ihrer Pflege/Krankenkasse einen Antrag auf Pflegegrad schicken. Auch ein Familienangehöriger oder guter Bekannter kann das für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.

2. Wenn Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

3. Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss und wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MD.

4. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MD anwesend zu sein.Gerne bieten wir Ihnen diese Begleitung als Serviceleistung an.

5. Die Begutachtung findet in Ihrer Häuslichkeit statt und dauert ca. 60 Minuten. Das Ergebnis teilt Ihnen Ihre Pflegekasse mit. Aktuell dauert die Feststellung vom Antrag bis zur Mitteilung des Ergebnisses ca. 4-6 Wochen. Selbstverständlich können Sie schon vor der Begutachtung und auch ohne Pflegegrad Hilfe Anspruch nehmen.

Was macht ein Pflegedienst und was kostet das?2022-02-09T14:01:24+00:00

Die Leistungen eines Pflegedienstes sind vielseitig und individuell. Sie können jederzeit erweitert, verringert oder tagtäglich gekündigt werden. In einem ersten Gespräch besprechen wir mit Ihnen die notwendige Versorgung und kümmern uns, wenn Sie es wünschen um weitere notwendige Unterstützung wie Hilfsmittel, Hausnotrufsysteme oder „Essen auf Rädern“.  Wenn der Hilfebedarf festgelegt ist, planen wir unsere Einsätze bei Ihnen und erstellen einen Kostenvoranschlag nach den Vorgaben der Pflegeversicherung.  Danach richten wir uns selbstverständlich gerne nach Ihren Wünschen.

Die Kosten ergeben sich im Allgemeinen aus der Anzahl der täglichen Einsätze, der Dauer pro Einsatz und der zu erbringenden Tätigkeit. Pflegedienste kalkulieren durchschnittlich zwischen 35 und 50 Euro pro Pflegestunde. Ein typischer Pflegeeinsatz am Morgen nimmt ca. 35 Minuten in Anspruch, ein abendlicher ca. 25 Minuten, natürlich handelt es sich hierbei um Erfahrungswerte. Pflegerische Versorgung ist immer eine sehr individuelle Leistung die wir an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Sachleistung (§ 36 SGB IX)2022-02-09T14:03:34+00:00
Nehmen Sie die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, erhalten Sie bei bewilligtem Pflegegrad „Sachleistungen“. Darunter versteht man einen finanziellen Zuschuss der Pflegekasse zur Pflege. Die Höhe dieses Zuschuss ergibt sich aus dem bewilligten Pflegegrad. Überschreiten die Kosten für die Leistungen des Pflegedienstes den Höchstbetrag der Sachleistungen, also den Zuschuss der Pflegekassen im Rahmen des bewilligten Pflegegrads, ist diese Differenz als Eigenanteil zu finanzieren.

Pflegegrad Sachleistung
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 724 Euro
Pflegegrad 3 1.363 Euro
Pflegegrad 4 1.693 Euro
Pflegegrad 5 2.095 Euro

Pflegegeld (§ 37 SGB XI)2022-02-09T14:04:06+00:00
Wenn die Pflege ohne Unterstützung eines Pflegedienstes organisiert wird finanziert die Pflegekasse die private Versorgung mit ebenfalls mit einen finanziellen Zuschuss, dem „Pflegegeld“. Diese ist jedoch geringer und wird monatlich von der Kasse an den Pflegebedürftigen oder dessen Pflegeperson ausbezahlt. Bitte vergessen Sie als Empfänger von Pflegegeld nicht, den regelmässigen Nachweis nach § 37.3 zu erbringen. Diesen können wir gerne für Sie übernehmen.

Pflegegrad Sachleistung
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro

Pflegeberatungseinsatz (§ 37.3 SBG XI)2022-02-09T14:04:28+00:00

Wenn Sie keine Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sondern die Versorgung Ihrer Angehörigen selbst übernehmen, erhalten Sie von der Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. Hierfür müssen Sie gegenüber der Pflegekasse einen Nachweis über die fachgerechte Pflege erbringen. Diesen Nachweis stellen wir Ihnen gerne in einem dafür vorgesehenen Beratungseinsatz aus.

Die Beratungseinsätze müssen bei Pflegegrad 4 und 5 in jedem Quartal stattfinden, bei Pflegegrad 2 und 3 zweimal im Jahr. Bei Pflegegrad 1 kann der Beratungseinsatz freiwillig in Anspruch genommen werden. Diese Beratungsbesuche sind für den Pflegebedürftigen kostenlos. Das PTW Pflegeteam berät Sie und Ihre private Pflegeperson bei allen Fragen rund um die Pflege. Gerne informieren wir Sie dabei auch über Entlastungsangebote für pflegende Angehörige.

Verhinderungspflege – Atempause und Entlastung für Pflegepersonen (§ 39 SGB XI)2023-02-15T12:09:07+00:00

Auch Pflegepersonen benötigen mal eine Atempause oder „Urlaub“ von der Pflege – und sei es auch einfach nur für ein paar Stunden. Hierfür stehen Ihnen, bei bewilligtem Pflege­grad, jährlich bis zu 2.418 Euro zur Verfügung . Das bedeutet, dass wir ca. 35 Stunden pro Jahr für Sie zur Unterstützung zur Verfügung stehen können, ohne dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen. Das ist die so genannte „stundenweise Verhinderungspflege“. Wir beraten Sie gern.

Ihre Vorteile:
  • Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht immer zusätzlich zum Pflegegrad.
  • Neben der Verhinderungspflege kann der Pflegedienst in gewohnter Weise die vereinbarten Leistungen weiter erbringen.
  • Sollten Sie Pflegegeld erhalten, bekommen Sie dieses auch weiterhin ausgezahlt.
  • Die Verhinderungspflege lässt viel Gestaltungsraum für die gewünschten Leistungen. Sie kann stundenweise abgerufen oder nur über einen begrenzten Zeitraum mehrmals über das Jahr genutzt werden.
  • Für Sie bleibt alles wie bisher, nur dass sie nun mehr Hilfe oder Freizeit bekommen können
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI)2022-02-09T14:04:56+00:00
Dies sind Unterstützungsleistungen, die dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur oder der Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen dienen. Wir bieten zum Beispiel Beschäftigungsmöglichkeiten an, unterstützen Sie bei Ihren Hobbys, gehen mit Ihnen spazieren oder Einkaufen und Helfen Ihnen bei der Haushaltsführung.  Wir begleiten Sie zu Terminen und unterstützen Sie bei der Erledigung von Schriftverkehr. Manchmal besteht unsere Hilfe auch nicht aus einer Tätigkeit, sondern aus dem einfachen Dasein – für  ein offenes Ohr. Das Angebot pflegerischer Betreuungsmaßnahmen ist vielfältig und orientiert sich immer an Ihren individuellen Bedürfnissen. Die Pflegekassen stellen hierfür 125 EUR im Monat zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den vielfältigen Möglichkeiten. Rufen Sie uns an!
Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)2022-02-09T14:05:15+00:00

Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Wohnraumanpassung, wenn dadurch die selbstständige Lebensführung oder die Versorgung erleichtert oder überhaupt erst möglich wird. Die Notwendigkeit der Maßnahmen wird von der Pflegekasse geprüft. Hierfür muss zuvor ein Antrag gestellt werden. Pro Maßnahme wird ein Höchstbetrag von 4000 Euro gewährt.

Wohnraumanpassungen können zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts, Türverbreiterung, Einbau einer ebenerdigen Dusche sein.

Neben der Wohnraumanpassung kommt die Pflegekasse ebenfalls für Pflegeverbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel auf. Versicherten stehen 40 Euro pro Monat für Pflegeverbrauchsmittel zur Verfügung.

Auch technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte können bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein Hausnotrufgerät wird von der Pflegekasse anteilig mitfinanziert.
Pflegebedürftig. Und nun? Was sind die ersten Schritte?2022-05-16T09:21:32+00:00

1. Pflegekasse
Setzen Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.

2. Antrag
Nach Antragsstellung beauftragt Sie der MD mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

3. Pflegetagebuch
Wobei wird Hilfe benötigt und wie viel Zeit nimmt dies in Anspruch? Diese Angaben sind für die Begutachtung wichtig.

5. Haus oder Heim
Soll der Pflegebedürftige zu Hause oder im Heim gepflegt werden? Sobald Sie dies wissen, teilen Sie es Ihrer Pflegekasse bei der Antragsstellung mit.

6. Dauer
Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Angehörige durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen müssen.

7. Pflegeheime
Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, berät Sie Ihre Pflegekasse über geeignete Pflegeheime. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich an uns wenden.

Ab welchem Alter ist eine Person pflegebedürftig?2023-09-12T13:04:18+00:00

Mit der Situation „Pflegefall“ setzen sich Menschen oft erst sehr spät auseinander. Schließlich tritt dieser ja erst in fortgeschrittenem Alter ein, richtig?

Nun, genau hier sind viele überrascht. Denn: auch ein Sportunfall ist schnell mal passiert. Und man wird – wenn vielleicht auch nur vorübergehend – zu einem Pflegefall. Deshalb raten wir stets, sich mit dem Thema so früh wie möglich auseinanderzusetzen.

Hierfür stehen wir Ihnen gerne telefonisch, schriftlich und auch persönlich zur Verfügung.

Fragen oder Sorgen? 
Wir helfen gerne:

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