Sie sind dann zu diesen Beratungsbesuchen verpflichtet, wenn Sie Pflegegrad 2-5 haben, zuhause ohne Hilfe eine Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten. Lediglich mit Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig 1 x pro Halbjahr möglich. Sollten verpflichtende Beratungsbesuche nicht in der geforderten Frist erfolgen, droht die Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent. Wird die Frist wiederholte Male nicht eingehalten, kann die Pflegekasse das Pflegegeld auch vollständig streichen.