Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, von wem und in welchem Rahmen sie betreut werden möchten. Dies kann in ihrem eigenen Zuhause durch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte erfolgen, oder sie können sich für die Betreuung in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim entscheiden. Wird die Pflege ohne Unterstützung eines Pflegedienstes organisiert, finanziert die Pflegekasse die private Versorgung mit einem finanziellen Zuschuss, dem „Pflegegeld“.
Wer erhält Pflegegeld?
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2-5, die ihre häusliche Pflege alleine durch Angehörige, Bekannte, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erbringen, erhalten von der Pflegekasse Pflegegeld. Das Pflegegeld wird von der entsprechenden Kranken/Pflegekasse monatlich an den Pflegeversicherten überwiesen.
Pflegegrad | Pflegegeld |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 990 Euro |