Der Beratungsbesuch kann von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeberatern, die nach Paragraf 7 a SGB XI zertifiziert sind, durchgeführt werden. Auch von der Pflegekasse beauftragte, jedoch nicht von ihnen angestellte Pflegefachkräfte können den Beratungsbesuch nach Paragraf 37.3 durchführen.