Pflegebedürftige Menschen und ihre Pflegepersonen stehen oft vor großen Herausforderungen im Alltag. Neben den körperlichen und emotionalen Belastungen gibt es auch finanzielle Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Zum Glück gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen, die Unterstützung bieten, darunter der §40 SGB XI, der die Versorgung mit “zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln” regelt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich in Höhe von bis zu 40 Euro.

Was sind “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel”?

Desinfektionsmittel für Hände

Mittel zur Händedesinfektion dient dem Selbst- und Fremdschutz vor Keimen und Erregern. Um sich selbst, aber auch Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bestmöglich zu schützen, sollten Sie das Mittel regelmäßig und entsprechend der Gebrauchsanweisung nutzen. Wenn Händedesinfektionsmittel richtig angewendet wird, verringert es das Ansteckungsrisiko gegenüber Infektionskrankheiten.

Desinfektionsmittel für Flächen

Mittel für die Flächendesinfektion werden in allen Bereichen angewendet, in denen die Gefahr besteht, dass Flächen mit Krankheitserregern bedeckt sein könnten. Betroffene Bereiche sollten regelmäßig und großflächig mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.

Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen, auch Bettschutzauflagen oder Bettschutzunterlagen genannt, sollen Körperflüssigkeiten aufnehmen. Sie schützen dadurch nicht nur das Bett und dessen Bezug, sondern ermöglichen dem Pflegebedürftigen zugleich einen höheren Liegekomfort und Trockenheit. Diese Bettschutzauflagen gibt es für den Einmalgebrauch oder aber auch waschbar.

Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe erfüllen zwei wichtige Aufgaben: Zum einen schützen sie Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen, zum anderen schützen sie Pflegepersonen vor ansteckenden Krankheiten. Das macht sie zu unersetzbaren Hilfsmitteln in der Pflege. Es gibt sie in verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl und Latex, die je nach Hautverträglichkeit verwendet werden. Auch Fingerlinge sind ein anerkanntes Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wir raten zu Handschuhen für den Pflegealltag.

Mundschutz / medizinische Gesichtsmasken / FFP2 Masken

Ein Mundschutz oder eine FFP2 Maske schützt vor Tröpfchen und Aerosolen, die Krankheitserreger übertragen können. Während der Mundschutz eher die pflegebedürftige Person schützt, dient die FFP2 Maske als Eigenschutz.

Schutzschürzen

Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen und Flüssigkeiten. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend. Sie werden nach einmaligem Gebrauch entsorgt.

Einmallätzchen

Einmallätzchen eignen sich ideal zum Schutz der Kleidung pflegebedürftiger Personen während der Nahrungsaufnahme. Dank der weichen Zellstoffaußenlage können diese auch als Serviette für den Mund oder für die Hände nach der Nahrungsaufnahme genutzt werden.

Gut zu wissen:

Wenn Sie selbstständig Pflegehilfsmittel beschaffen möchten, müssen Sie zuerst die Zustimmung der Pflegekasse für die Kostenübernahme einholen. Anschließend leisten Sie die Zahlung im Voraus und erhalten später die Erstattung des Rechnungsbetrags von der Pflegekasse. Vergessen Sie nicht, die Belege sorgfältig aufzubewahren.