
Liebevolle häusliche Pflege
Beratung I Betreuung I Haushalt
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes versorgt werden, sind Sie ab Pflegegrad 2 gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Was auf den ersten Blick wie eine formale Pflicht wirkt, ist in Wahrheit eine sinnvolle Unterstützung: Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, Ihre individuelle Situation zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten. Die Beratung dauert etwa 25 bis 35 Minuten. Kontaktieren Sie uns, und wir finden Ihren Wunschtermin!
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Hauswirtschaftsunterstützung
Kostenlose Beratung
Der Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist für Sie komplett kostenlos. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig. Das bedeutet: Sie müssen den Beratungseinsatz nicht selbst bezahlen, keine Zuzahlung leisten und auch nicht in Vorkasse gehen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Termine online und vor Ort
Die qualifizierte Pflegeberatung erfolgt einfach und schnell bei Ihnen zu Hause oder per gesicherter Videotelefonie. Letzteres sogar bundesweit! Beachten Sie bitte: Der erste Beratungstermin nach Feststellung des Pflegegrads muss immer persönlich stattfinden. Danach kann jede zweite Beratung auf Wunsch auch online durchgeführt werden.
Wir können Termine kurzfristig vergeben und erinnern Sie auch gerne an Termine, wenn Sie dies wünschen. Für eine möglichst persönliche Betreuung setzen wir jedes Mal denselben Pflegeberater bei Ihnen ein.
Hauswirtschaftsunterstützung
Nachweis für die Pflegekasse
Beim Beratungsbesuch füllen wir gemeinsam ein vorgegebenes Formular aus und bestätigen den Einsatz mit einer Unterschrift. Diesen Nachweis übermitteln wir anschließend direkt an Ihre Pflegekasse – zuverlässig und fristgerecht. Für Sie entsteht also kein zusätzlicher Aufwand. Gerne stellen wir Ihnen eine Kopie des Formulars für Ihre Unterlagen zur Verfügung.
Kontinuierliche Unterstützung
Beim Beratungseinsatz haben Sie die Möglichkeit, einen geschulten Pflegeberater nach Tipps zur Optimierung Ihrer persönlichen Situation zu fragen und sich konkrete Verbesserungsvorschläge zu holen. Die regelmäßigen Beratungstermine bieten die Chance, gemeinsam individuelle Maßnahmen zu entwickeln, deren Umsetzung zu begleiten und bei Bedarf anzupassen.
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So hilft die Pflegeberatung Ihnen weiter
Hauswirtschaftsunterstützung
Sicherstellung der Qualität
Unsere Beraterin oder unser Berater besucht Sie zum vereinbarten Termin in Ihrem Zuhause oder wir verabreden uns online. Dabei schätzen wir die Pflege- und Betreuungssituation fachkundig ein. Wir wollen sicherstellen, dass die Qualität der Pflege vor Ort stimmt und es Ihnen gut geht. Beispielsweise sehen wir uns an, ob eine Höherstufung des Pflegegrades angebracht wäre.
Tipps für den Pflegealltag
Sie werden persönlich beraten und erhalten Tipps und individuelle Hilfestellungen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir passende Lösungen für vorhandene Probleme. Beispielsweise sehen wir uns an, welche zusätzlichen (Pflege-)Hilfsmittel sinnvoll sein könnten und verordnen diese ggf. auch direkt vor Ort (z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegeverbrauchsmittel wie Handschuhe und Desinfektionsmittel). Auch geben wir Tipps für die Bewältigung typischer Situationen im Pflegealltag.
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Weitere Unterstützungsangebote
Wir empfehlen Ihnen weitere Maßnahmen oder Hilfen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder auch pflegerelevante Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren. Sollten Sie noch mehr Unterstützung benötigen, können Sie zeitnah mit uns einen Pflegekurs oder eine Pflegeschulung nach § 45 SGB XI vereinbaren. Auch das wird von Ihrer Pflegekasse übernommen und ist für Sie kostenlos.
Entlastung für pflegende Angehörige
Ein wichtiger Bestandteil der Pflegeberatung ist es, pflegende Angehörige zu entlasten. Deshalb nehmen wir uns Zeit, um Ihnen verschiedene Entlastungsangebote vorzustellen – etwa die Möglichkeiten der Verhinderungspflege, Tagespflege oder den Entlastungsbetrag. Gemeinsam schauen wir, was am besten zu Ihrer individuellen Situation passt, und wie Sie diese Leistungen nutzen können. Denn gute Pflege funktioniert nur, wenn auch die Pflegenden gut versorgt sind.
Vertrauen Sie unserer
Erfahrung
In der Beratung ist es wichtig, auf Menschen zu treffen, die wissen, wovon sie sprechen. Wir führen seit vielen Jahren Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI in ganz Hamburg durch. Deshalb kennen und verstehen wir die Herausforderungen, die Angehörige und Pflegebedürftige im Alltag erleben. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unserem Gespür für Ihre individuelle Situation. Wir beraten Sie nicht nur, weil es verpflichtend ist – sondern weil es uns wichtig ist, dass Sie sich sicher und gut begleitet fühlen.
Freizeit und Aktivierung
Unser Beratungsgebiet
Die Beratung nach § 37.3 SGB XI bieten wir auf zweierlei Art an: vor Ort in Hamburg sowie deutschlandweit im Online-Format.
Das bedeutet: Wenn Sie in Hamburg wohnen, können Sie zwischen einer Beratung bei Ihnen zuhause und einer Online-Beratung wählen. Sie wünschen eine Beratung vor Ort? Egal ob Sie in Altona, Bergedorf, Rahlstedt oder in einem ganz anderen Stadtteil leben: Wir kommen zu Ihnen, denn ganz Hamburg ist unser Revier. Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 bieten wir im gesamten Stadtgebiet – und auch im Umland – persönlich bei Ihnen zuhause an.
So oft muss ein Beratungseinsatz erfolgen
Pflegegrad 1
nicht vorgeschrieben, aber möglich (1 x pro Halbjahr)
keine Fristen
Pflegegrad 2
1 x pro Halbjahr
Fristen: jeweils bis 30.06., 31.12.
Pflegegrad 3
1 x pro Halbjahr
Fristen: jeweils bis 30.06., 31.12.
Pflegegrad 4
1 x pro Vierteljahr
Fristen: jeweils bis 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Pflegegrad 5
1 x pro Vierteljahr
Fristen: jeweils bis 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
Wichtiger Hinweis: Sollten verpflichtende Beratungsbesuche nicht in der geforderten Frist erfolgen, droht die Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent. Wird die Frist zum wiederholten Male nicht eingehalten, kann die Pflegekasse das Pflegegeld auch vollständig streichen. Umso wichtiger ist es, die Pflegeberatung frühzeitig wahrzunehmen. Wenn Sie den Beratungsbesuch vergessen haben und eine Mahnung erhalten, melden Sie sich umgehend bei Ihrer Pflegekasse und erklären Sie Ihre Situation. Bieten Sie an, den Beratungsbesuch schnellstmöglich nachzuholen, um die Kürzung des Pflegegeldes zu vermeiden.
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