
16. Mai 2025
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, von wem und in welchem Rahmen sie betreut werden möchten. Dies kann in ihrem eigenen Zuhause durch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte erfolgen, oder sie können sich für die Betreuung in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim entscheiden. Wird die Pflege ohne Unterstützung eines Pflegedienstes organisiert, finanziert die Pflegekasse die private Versorgung mit einem finanziellen Zuschuss, dem „Pflegegeld“ (§ 37 SGB XI).

14. Mai 2025
Pflegebedürftigkeit kommt manchmal schleichend, manchmal ganz plötzlich – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem Schlaganfall. In beiden Fällen ist schnelle Hilfe gefragt. Wer Unterstützung braucht, sollte deshalb nicht lange zögern: Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Und der Antrag? Der sollte so früh wie möglich g estellt werden. Denn der Anspruch auf Leistungen beginnt bereits ab dem Tag der Antragstellung. Wie die Beantragung funktioniert und worauf man achten sollte, erklären wir Ihnen hier.