Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

20. Juni 2025

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Im Gegensatz zu Pflegegrad 1 ist bei Pflegegrad 2 der Unterstützungsbedarf bereits deutlich spürbar. Die Person kann viele Dinge nicht mehr alleine erledigen und benötigt in mehreren Bereichen des Alltags regelmäßige Hilfe.


Es handelt sich um eine Situation, in der die Unterstützung durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst oft unerlässlich wird, um den Alltag zu bewältigen.


Wann bekomme ich Pflegegrad 2?

Der Medizinische Dienst (MD) oder bei Privatversicherten Medicproof beurteilt im Begutachtungsassessment sechs Lebensbereiche. Pflegegrad 2 erhalten Sie, wenn die Gesamtpunktzahl 27 bis unter 47,5 Punkte beträgt und die Einschränkungen voraussichtlich mindestens 6 Monate anhalten.


Die sechs Module im Überblick:


  1. Mobilität (z. B. Aufstehen, Gehen)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)
  5. Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
  6. Alltagsgestaltung und soziale Kontakte

Leistungen mit Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 stehen umfangreichere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung:


  • Pflegegeld (347 Euro/Monat): Bei privater Organisation der Pflege, zum Beispiel durch Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn, wird dieses Geld zur freien Verfügung gestellt.
  • Pflegesachleistungen (796 Euro/Monat): Bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes werden die Kosten für professionelle Pflegeleistungen bis zu diesem Betrag übernommen. Dazu gehören Leistungen wie Hilfe bei der Körperpflege oder der hauswirtschaftliche Unterstützung.
  • Kombinationsleistung: Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich. Der Betrag, der nicht für Sachleistungen genutzt wird, kann dann anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
  • Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat): Dieser Betrag kann für Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Hilfen oder die Tagespflege genutzt werden.
  • Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro): Auch hier können Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung beantragt werden. Hierzu zählen bspw. ein Treppenlift oder der Einbau einer ebenerdigen Dusche. Auch der Umzug in ein Pflegeheim kann eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme sein und damit bezuschusst werden.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro/Monat): Kosten für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel werden pauschal übernommen. Diese liefert ihnen bspw. die Pflegebox.
  • Tages- und Nachtpflege (721 Euro/Monat): Bei Bedarf können teilstationäre Angebote genutzt werden, bei denen die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut wird.
  • Pflegeheim-Zuschuss (805 Euro/Monat): bei vollstationärer Unterbringung.
  • Kurzzeitpflege (bis zu 1.854 Euro/Jahr für max. 56 Tage): Nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, können die Kosten für eine kurzfristige vollstationäre Pflege übernommen werden.
  • Verhinderungspflege (bis zu 1.685 Euro/Jahr für max. 42 Tage): Wenn die private Pflegeperson Urlaub macht oder erkrankt ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft.
  • Hausnotruf (25,50 Euro/Monat): Finanzierung eines Notrufgeräts mit 25,50 € / Monat.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Ab 2025 stehen bis zu 52 Euro/Monat für zugelassene Apps speziell für die Erinnerung an Medikamente oder kognitives Training zur Verfügung.


Gut zu wissen:


Pflegegeld erhalten Sie nur, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.

Bei Pflegesachleistungen kommt ein ambulanter Pflegedienst zum Einsatz – flexibel nach Ihrem Bedarf.


Die Kombinationsleistung ist ideal, wenn Pflege teilweise durch Angehörige, teilweise durch einen Pflegedienst erfolgt. Sie mischen also die einzelnen Leistungen nach Ihrem Bedarf.

Wir vom PTW Pflegeteam sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder auch digital.

Pflegeberatung & Schulungen

  • Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
    – zweimal jährlich per Hausbesuch oder Videotelefonie.
  • Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI
    – umfassende Pflegeberatung, wenn Sie komplexere Unterstützung wünschen.
  • Pflegekurse nach § 45 SGB XI
    – praktische Schulungen für pflegende Angehörige, um Belastungen zu reduzieren.


Das PTW Pflegeteam bietet Ihnen gerne alle oben aufgeführten Leistungen an.

Vorteile für pflegende Angehörige

  • Renten­versicherungs­beiträge: Ab Pflegeeinsatz von ≥ 10 Stunden/Woche zahlt die Pflegekasse automatisch Renten­beiträge für die pflegende Person.
  • Pflege-Pauschbetrag: ab Pflegegrad 2 kann Ihre Pflegeperson bis zu 600 € jährlich als Steuerfreibetrag geltend machen.

So beantragen Sie Pflegegrad 2

Antrag stellen bei Ihrer Pflegekasse – formlos telefonisch oder schriftlich.

Begutachtung durch den MD oder Medicproof.

Bewilligung durch die Pflegekasse.

Leistungen abrufen – wir helfen Ihnen bei allen Schritten.

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