Pflegegrad 2: Was bedeutet das und welche Unterstützung gibt es?

Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine Person eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit im täglichen Leben aufweist. Dies ist der erste Pflegegrad, bei dem die Wahl zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus beidem besteht.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Im Gegensatz zu Pflegegrad 1 ist bei Pflegegrad 2 der Unterstützungsbedarf bereits deutlich spürbar. Die Person kann viele Dinge nicht mehr alleine erledigen und benötigt in mehreren Bereichen des Alltags regelmäßige Hilfe. Dies kann sich in folgenden Situationen zeigen:
- Körperpflege: Schwierigkeiten beim Waschen, Duschen, An- und Ausziehen oder bei der Mundpflege.
- Mobilität: Probleme beim Aufstehen, Hinsetzen, Gehen oder Treppensteigen.
- Ernährung: Schwierigkeiten beim Zubereiten von Mahlzeiten oder beim Essen selbst.
- Haushaltsführung: Deutlich erhöhter Bedarf an Hilfe bei der Reinigung der Wohnung, beim Einkaufen oder Kochen.
- Kognitive Fähigkeiten: Leichtere Orientierungsprobleme oder Schwierigkeiten, alltägliche Aufgaben zu planen und durchzuführen.
Es handelt sich um eine Situation, in der die Unterstützung durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst oft unerlässlich wird, um den Alltag zu bewältigen.
Feststellung des Pflegegrads 2
Die Einstufung in Pflegegrad 2 erfolgt ebenfalls durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) oder von Medicproof. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit der Person in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Bei Pflegegrad 2 werden die Beeinträchtigungen als so schwerwiegend eingeschätzt, dass ein mittlerer Punktwert im Begutachtungsverfahren erreicht wird.
Entscheidend sind dabei sechs Lebensbereiche:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Je nach Bewertung wird ein Punktwert vergeben. Pflegegrad 2 erhält man ab 27 bis unter 47,5 Punkte.
Leistungen mit Pflegegrad 2
Mit Pflegegrad 2 stehen umfangreichere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung:
- Pflegegeld (347 Euro/Monat): Bei privater Organisation der Pflege, zum Beispiel durch Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn, wird dieses Geld zur freien Verfügung gestellt.
- Pflegesachleistungen (796 Euro/Monat): Bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes werden die Kosten für professionelle Pflegeleistungen bis zu diesem Betrag übernommen. Dazu gehören Leistungen wie Hilfe bei der Körperpflege oder der hauswirtschaftliche Unterstützung.
- Kombinationsleistung: Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich. Der Betrag, der nicht für Sachleistungen genutzt wird, kann dann anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
- Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat): Dieser Betrag kann für Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Hilfen oder die Tagespflege genutzt werden.
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro): Auch hier können Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung beantragt werden. Hierzu zählen bspw. ein Treppenlift oder der Einbau einer ebenerdigen Dusche. Auch der Umzug in ein Pflegeheim kann eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme sein und damit bezuschusst werden.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro/Monat): Kosten für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel werden pauschal übernommen. Diese liefert ihnen bspw. die Pflegebox.
- Tages- und Nachtpflege (721 Euro/Monat): Bei Bedarf können teilstationäre Angebote genutzt werden, bei denen die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut wird.
- Entlastungsbudget (bis zu 1.854 Euro/Jahr für max. 56 Tage): Nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, können die Kosten für eine kurzfristige vollstationäre Pflege übernommen werden.
- Verhinderungspflege (bis zu 1.685 Euro/Jahr für max. 42 Tage): Wenn die private Pflegeperson Urlaub macht oder erkrankt ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft.
Pflegegrad 2 markiert oft den Punkt, an dem professionelle Hilfe im Alltag eine große Entlastung für alle Beteiligten darstellt.
Gut zu wissen:
Pflegegeld erhalten Sie nur, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.
Bei Pflegesachleistungen kommt ein ambulanter Dienst wie wir vom PTW Pflegeteam zum Einsatz – flexibel nach Ihrem Bedarf.
Die Kombinationsleistung ist ideal, wenn Pflege teilweise durch Angehörige, teilweise durch Profis erfolgt.
Wir vom PTW Pflegeteam sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder auch digital.


