
Liebevolle häusliche Pflege
Beratung I Haushalt
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in ganz Hamburg

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes versorgt werden, sind Sie ab Pflegegrad 2 gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Was auf den ersten Blick wie eine formale Pflicht wirkt, ist in Wahrheit eine sinnvolle Unterstützung: Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, Ihre individuelle Situation zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten. Die Beratung dauert etwa 25 bis 35 Minuten.
Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI richtet sich nicht nur an erwachsene Pflegebedürftige, sondern auch an Familien mit pflegebedürftigen Kleinkindern und Kindern. Gerade hier entstehen häufig besondere Fragen im Alltag, bei der Entwicklung und bei den Leistungen der Pflegekasse.
Kontaktieren Sie uns, und wir finden Ihren Wunschtermin!
Pflegeberatung in ganz Hamburg
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Hauswirtschaftsunterstützung
Kostenlose Beratung
Der Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist für Sie komplett kostenlos. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig. Das bedeutet: Sie müssen den Beratungseinsatz nicht selbst bezahlen, keine Zuzahlung leisten und auch nicht in Vorkasse gehen.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Termine online und vor Ort
Die qualifizierte Pflegeberatung erfolgt einfach und schnell bei Ihnen zu Hause oder per gesicherter Videotelefonie. Letzteres sogar bundesweit! Beachten Sie bitte: Der erste Beratungstermin nach Feststellung des Pflegegrads muss immer persönlich stattfinden. Danach kann jede zweite Beratung auf Wunsch auch online durchgeführt werden.
Wir können Termine kurzfristig vergeben und erinnern Sie auch gerne an Termine, wenn Sie dies wünschen. Für eine möglichst persönliche Betreuung besucht Sie jedes Mal dieselbe, bzw. derselbe Pflegeberater/in.
Hauswirtschaftsunterstützung
Nachweis für die Pflegekasse
Beim Beratungsbesuch füllen wir gemeinsam ein vorgegebenes Formular aus und bestätigen den Einsatz mit einer Unterschrift. Diesen Nachweis übermitteln wir anschließend direkt an Ihre Pflegekasse – zuverlässig und fristgerecht. Für Sie entsteht also kein zusätzlicher Aufwand. Selbstverständlich stellen wir Ihnen eine Kopie des Formulars für Ihre Unterlagen zur Verfügung.
Kontinuierliche Unterstützung
Beim Beratungseinsatz haben Sie die Möglichkeit, uns nach Tipps zur Optimierung Ihrer persönlichen Situation zu fragen und sich konkrete Verbesserungsvorschläge zu holen. Die regelmäßigen Beratungstermine bieten die Chance, gemeinsam individuelle Maßnahmen zu entwickeln, deren Umsetzung zu begleiten und bei Bedarf anzupassen. Bei pflegebedürftigen Kindern berücksichtigen wir die altersgerechte Entwicklung, den familiären Alltag sowie den individuellen Unterstützungsbedarf besonders sorgfältig.
Termin einfach online buchen
oder per Mail/Telefon
Wir führen seit vielen Jahren Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI in ganz Hamburg durch
Hauswirtschaftsunterstützung
Sicherstellung der Qualität
Unsere Beraterin oder unser Berater besucht Sie zum vereinbarten Termin in Ihrem Zuhause oder wir verabreden uns online. Dabei schätzen wir die Pflege- und Betreuungssituation fachkundig ein. Wir möchten sicherstellen, dass die Qualität der Pflege vor Ort stimmt und es Ihnen gut geht. Beispielsweise sehen wir uns an, ob eine Höherstufung des Pflegegrades angebracht wäre. Selbstverständlich führen wir diese Beratung auch bei pflegebedürftigen Kindern durch.
Tipps für den Pflegealltag
Sie werden persönlich beraten und erhalten Tipps und individuelle Hilfestellungen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir passende Lösungen für vorhandene Probleme. Beispielsweise sehen wir uns an, welche zusätzlichen (Pflege-)Hilfsmittel sinnvoll sein könnten und verordnen diese ggf. auch direkt vor Ort (z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegeverbrauchsmittel wie Handschuhe und Desinfektionsmittel). Auch geben wir Tipps für die Bewältigung typischer Situationen im Pflegealltag.
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Weitere Unterstützungsangebote
Wir empfehlen Ihnen weitere Maßnahmen oder Hilfen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder auch pflegerelevante Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren. Sollten Sie noch mehr Unterstützung benötigen, können Sie zeitnah mit uns einen Pflegekurs oder eine Pflegeschulung nach § 45 SGB XI vereinbaren. Auch das wird von Ihrer Pflegekasse übernommen und ist für Sie kostenlos.
Entlastung für pflegende Angehörige
Ein wichtiger Bestandteil der Pflegeberatung ist es, pflegende Angehörige zu entlasten. Deshalb nehmen wir uns Zeit, um Ihnen verschiedene Entlastungsangebote vorzustellen – etwa die Möglichkeiten der Verhinderungspflege, Tagespflege oder den Entlastungsbetrag. Gemeinsam schauen wir, was am besten zu Ihrer individuellen Situation passt, und wie Sie diese Leistungen nutzen können. Denn gute Pflege funktioniert nur, wenn auch die Pflegenden gut versorgt sind.
Vertrauen Sie unserer
Erfahrung
In der Beratung ist es wichtig, auf Menschen zu treffen, die wissen, wovon sie sprechen. Wir führen seit vielen Jahren Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI in ganz Hamburg durch. Deshalb kennen und verstehen wir die Herausforderungen, die Angehörige und Pflegebedürftige im Alltag erleben. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unserem Gespür für Ihre individuelle Situation. Wir beraten Sie nicht nur, weil es verpflichtend ist – sondern weil es uns wichtig ist, dass Sie sich sicher und gut begleitet fühlen.
Freizeit und Aktivierung
Unser Beratungsgebiet
Die Beratung nach § 37.3 SGB XI bieten wir auf zweierlei Art an: vor Ort in Hamburg sowie deutschlandweit im Online-Format.
Das bedeutet: Wenn Sie in Hamburg wohnen, können Sie zwischen einer Beratung bei Ihnen zu Hause und einer Online-Beratung wählen. Sie wünschen eine Beratung vor Ort? Egal ob Sie in Altona, Bergedorf, Rahlstedt oder in einem ganz anderen Stadtteil leben: Wir kommen zu Ihnen, denn ganz Hamburg ist unser Revier. Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 bieten wir im gesamten Stadtgebiet – und auch im Umland – persönlich bei Ihnen zu Hause an.
So oft muss ein Beratungseinsatz erfolgen
Pflegegrad 1
nicht vorgeschrieben, aber möglich (1 x pro Halbjahr)
keine Fristen
Pflegegrad 2
1 x pro Halbjahr
Fristen: jeweils bis 30.06., 31.12.
Pflegegrad 3
1 x pro Halbjahr
Fristen: jeweils bis 30.06., 31.12.
Pflegegrad 4
1 x pro Halbjahr, bis zu 4x jährlich möglich
Fristen: jeweils bis 30.06., 31.12.
Pflegegrad 5
1 x pro Halbjahr, bis zu 4x jährlich möglich
Fristen: jeweils bis 30.06., 31.12.
Wichtiger Hinweis: Sollten verpflichtende Beratungsbesuche nicht in der geforderten Frist erfolgen, droht die Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent. Wird die Frist zum wiederholten Male nicht eingehalten, kann die Pflegekasse das Pflegegeld auch vollständig streichen. Umso wichtiger ist es, die Pflegeberatung frühzeitig wahrzunehmen. Wenn Sie den Beratungsbesuch vergessen haben und eine Mahnung erhalten, melden Sie sich umgehend bei Ihrer Pflegekasse und erklären Sie Ihre Situation. Bieten Sie an, den Beratungsbesuch schnellstmöglich nachzuholen, um die Kürzung des Pflegegeldes zu vermeiden.
FAQ's
Was ist eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein regelmäßiger Beratungstermin für Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten. Sie dient dazu, die häusliche Pflege zu unterstützen, Fragen zu klären und den vorgeschriebenen Nachweis gegenüber der Pflegekasse zu erbringen.
Bis wann muss die Pflegeberatung im ersten Halbjahr erledigt sein?
Die Beratung für das erste Halbjahr sollte bis spätestens 30. Juni durchgeführt werden. Für das zweite Halbjahr gilt entsprechend der Zeitraum bis zum 31. Dezember.
Kann ich die Pflegeberatung auch kurzfristig buchen?
Ja, je nach Verfügbarkeit sind auch kurzfristige Termine möglich. Besonders zum Ende eines Halbjahres oder Quartals ist eine frühzeitige Buchung empfehlenswert.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegeberatung nach § 37.3 und Pflegeberatung nach § 7a?
Die Beratung nach § 37.3 SGB XI ist der regelmäßige Beratungseinsatz für Menschen, die Pflegegeld beziehen. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine umfassendere individuelle Beratung, zum Beispiel zur Organisation der Versorgung oder zu langfristigen Unterstützungsangeboten.
Kann die Pflegeberatung helfen, Leistungen wie Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag besser zu nutzen?
Ja. Genau solche Fragen können in der Beratung besprochen werden. Viele Familien wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen oder wie sie diese praktisch nutzen können.
Ist die Pflegeberatung kostenpflichtig?
Nein. Die Beratung nach § 37.3 SGB XI ist für Sie kostenfrei, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Wer muss eine Pflegeberatung nach § 37.3 durchführen lassen?
Die Beratung ist für Pflegebedürftige verpflichtend, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist sie einmal pro Halbjahr erforderlich.
Kann ich die Pflegeberatung direkt online buchen?
Ja. Bei uns können Sie Ihren Termin zur Pflegeberatung bequem online buchen. So können Sie selbst einen passenden Termin auswählen.
Was passiert, wenn die Beratung nicht durchgeführt wird?
Wenn der vorgeschriebene Beratungstermin nicht nachgewiesen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall sogar ganz einstellen. Deshalb ist es wichtig, die Beratung rechtzeitig vor Ablauf des Halbjahres oder Quartals durchzuführen.
Wie lange dauert ein Hausbesuch?
In der Regel ca 30 Minuten.
Geht es in der Beratung um Diagnosen?
Nein. Im Mittelpunkt stehen nicht Diagnosen oder medizinische Bewertungen. Der Fokus liegt auf der häuslichen Versorgung, möglichen Leistungen der Pflegeversicherung, Entlastungsmöglichkeiten und praktischer Unterstützung im Pflegealltag.
Müssen Angehörige anwesend sein?
Nein, aber sie können gern teilnehmen.
Wird bei der Beratung kontrolliert, ob wir alles richtig machen?
Nein. Die Beratung ist keine Kontrolle im negativen Sinne. Sie soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unterstützen, offene Fragen klären und helfen, passende Leistungen besser zu nutzen.
Welche Themen können in der Beratung besprochen werden?
Typische Themen sind zum Beispiel Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Organisation der häuslichen Pflege, steuerliche Entlastungen und mögliche Unterstützung für Angehörige.
Muss ich mich auf den Termin vorbereiten?
Nein, eine besondere Vorbereitung ist nicht erforderlich. Hilfreich ist es, wenn der Pflegegrad-Bescheid oder das Gutachten des Medizinischen Dienstes vorliegt. Das ist aber nicht zwingend notwendig.
Kommen Sie in ganz Hamburg zum Hausbesuch?
Ja, wir führen Pflegeberatungen nach § 37.3 in ganz Hamburg und Umgebung durch.
Kann ich die Pflegeberatung auch kurzfristig buchen?
Ja, je nach Verfügbarkeit sind auch kurzfristige Termine möglich. Besonders zum Ende eines Halbjahres oder Quartals ist eine frühzeitige Buchung empfehlenswert.
Ist die Online-Beratung kostenfrei?
Ja. Auch diese Beratung wird von der Pflegekasse übernommen.
Ist die Online-Beratung anerkannt?
Ja. Die Beratung entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Benötige ich spezielle Technik?
Nein. Ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Internetverbindung reicht aus.
Kann ich als Angehörige oder Angehöriger aus einer anderen Stadt teilnehmen?
Ja. Gerade bei der Online-Beratung ist es möglich, dass Angehörige von einem anderen Ort aus teilnehmen, wenn dies für die Beratung hilfreich ist.
Ist die Pflegeberatung auch für Kinder mit Pflegegrad möglich?
Ja. Die Pflegeberatung nach § 37.3 gilt nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegegrad.
Geht es in der Beratung um die Diagnose meines Kindes?
Nein. Es geht nicht darum, die Diagnose Ihres Kindes zu bewerten. Im Mittelpunkt stehen die Unterstützung im Alltag, passende Leistungen der Pflegeversicherung und die Entlastung der Familie.
Müssen beide Elternteile anwesend sein?
Nein. Es reicht aus, wenn ein Elternteil oder eine verantwortliche Pflegeperson teilnimmt. Wenn beide Elternteile dabei sein möchten, ist das selbstverständlich möglich.
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