Pflegegrad 1: Was bedeutet das und welche Unterstützung gibt es?

20. Juni 2025

Viele Menschen wissen nicht genau, was ein Pflegegrad eigentlich bedeutet – oder welche Hilfe man schon bei leichten Einschränkungen bekommen kann. Deshalb möchten wir Ihnen hier ganz einfach und verständlich erklären, was Pflegegrad 1 ist, wer ihn bekommt und welche Leistungen Ihnen zustehen.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 1 ist der niedrigste von fünf Pflegegraden. Er wird Menschen zugesprochen, die noch weitgehend selbstständig sind, aber bereits in bestimmten Alltagssituationen geringe Unterstützung brauchen – zum Beispiel beim Duschen, beim Zubereiten von Mahlzeiten oder bei der Orientierung.


Typisch für Pflegegrad 1 ist:


  • leichte körperliche oder geistige Beeinträchtigung
  • der Wunsch, möglichst lange selbstständig zu bleiben
  • der Bedarf an unterstützenden Maßnahmen, um den Alltag zu bewältigen


Wer bekommt Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 erhalten Menschen, bei denen der Medizinische Dienst  (MD) oder Medicproof im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen sogenannten „geringen Unterstützungsbedarf“ feststellen.


Entscheidend sind dabei sechs Lebensbereiche:


  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Je nach Bewertung wird ein Punktwert vergeben. Pflegegrad 1 erhält man ab 12,5 Punkten.

Leistungen mit Pflegegrad 1

Auch bei geringer Beeinträchtigung stehen wichtige Leistungen zu, die den Alltag erleichtern können:


  • Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat): Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Entlastungsleistungen genutzt werden, wie zum Beispiel Haushaltshilfen, stundenweise Betreuungsangebote oder Tagespflege.
  • Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro): Für Anpassungen des Zuhauses zur Barrierefreiheit (z.B. Einbau eines Haltegriffs im Bad oder Abbau von Schwellen) kann ein Zuschuss erhalten werden.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro/Monat): Hierzu zählen Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Schutzunterlagen, die den Pflegealltag hygienischer und einfacher gestalten.
  • Hausnotruf-Systeme: Bei Bedarf kann ein Zuschuss für ein Hausnotruf-System gewährt werden, das schnelle Hilfe im Notfall ermöglicht.
  • Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI


Mit Pflegegrad 1 geht es vor allem darum, frühzeitig Unterstützung zu leisten, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten.


Unser Tipp: Frühzeitig beraten lassen


Viele Menschen warten zu lange mit dem Antrag, obwohl sie schon früher Unterstützung bekommen könnten. Gerade bei beginnenden Einschränkungen kann es sinnvoll sein, frühzeitig Beratung und Entlastung in Anspruch zu nehmen – zum Beispiel durch unsere Pflegeberatung oder durch Alltagshilfen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.


Wir vom PTW Pflegeteam sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder auch digital.

von Carsten Hackamp 20. Juni 2025
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