Pflegegrad 1: Frühzeitige Unterstützung bei geringem Pflegebedarf

20. Juni 2025

Pflegegrad 1 – Frühzeitige Unterstützung bei geringem Pflegebedarf

Pflegegrad 1 ist für Menschen gedacht, die noch relativ selbstständig sind, aber im Alltag spürbare Einschränkungen haben – z. B. durch altersbedingte Veränderungen, chronische Krankheiten oder erste kognitive Beeinträchtigungen.


Mit Pflegegrad 1 können Sie frühzeitig gezielt Unterstützung erhalten, um Ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.

Wann bekomme ich Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 erhalten Sie, wenn der Medizinische Dienst (MD) oder Medicproof bei der Begutachtung 12,5 bis unter 27 Punkte feststellt. Dabei wird bewertet, wie stark Sie im Alltag auf Hilfe angewiesen sind – etwa bei der Körperpflege, beim Einkaufen oder im Umgang mit Ihrer Erkrankung.

Wichtig: Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen.


Entscheidend sind dabei sechs Lebensbereiche:


  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Je nach Bewertung wird ein Punktwert vergeben. Pflegegrad 1 erhält man ab 12,5 Punkten.

Leistungen mit Pflegegrad 1

Auch bei geringer Beeinträchtigung stehen wichtige Leistungen zu, die den Alltag erleichtern können:


  • Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat): Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Entlastungsleistungen genutzt werden, wie zum Beispiel Haushaltshilfen, stundenweise Betreuungsangebote oder Tagespflege.
  • Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro): Für Anpassungen des Zuhauses zur Barrierefreiheit (z.B. Einbau eines Haltegriffs im Bad oder Abbau von Schwellen) kann ein Zuschuss erhalten werden.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro/Monat): Hierzu zählen Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Schutzunterlagen, die den Pflegealltag hygienischer und einfacher gestalten.
  • Hausnotruf-Systeme: Bei Bedarf kann ein Zuschuss für ein Hausnotruf-System gewährt werden, das schnelle Hilfe im Notfall ermöglicht.
  • Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI


Kein Anspruch auf:



  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen (ambulante Pflege)
  • Tages-/Nachtpflege
  • Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege
  • Zuschuss zum Pflegeheim


Mit Pflegegrad 1 geht es vor allem darum, frühzeitig Unterstützung zu leisten, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten.


Unser Tipp: Frühzeitig beraten lassen


Viele Menschen warten zu lange mit dem Antrag, obwohl sie schon früher Unterstützung bekommen könnten. Gerade bei beginnenden Einschränkungen kann es sinnvoll sein, frühzeitig Beratung und Entlastung in Anspruch zu nehmen – zum Beispiel durch unsere Pflegeberatung oder durch Alltagshilfen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.


Wir vom PTW Pflegeteam sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder auch digital.

Was kann ich mit dem Entlastungsbetrag machen?

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € kann flexibel eingesetzt werden – z. B. für:


  • Hilfe im Haushalt (Reinigung, Wäsche, Einkaufen)
  • Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz
  • Unterstützung bei Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten
  • Angebote zur Tagesstruktur durch anerkannte Anbieter


Tipp: Wenn Sie den Betrag einige Monate nicht nutzen, können Sie ihn ansparen und später einsetzen – bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Weitere Unterstützungsangebote

  • Pflegehilfsmittel: Die Pflegekasse übernimmt monatlich 42 € für Einmalhandschuhe, Schutzunterlagen, Desinfektionsmittel usw.
  • Hausnotrufsystem: Der Anschluss eines Notrufgeräts wird pauschal mit 25,50 € pro Monat übernommen.
  • Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 € pro Maßnahme, z. B. für Haltegriffe im Bad, Türverbreiterungen oder einen niedrigen Duscheinstieg.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Für spezielle Apps zur Mobilitätsförderung, Erinnerung an Medikamente oder kognitives Training.

Schulungen & Beratung

Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf:


  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Umfassende, individuelle Beratung zur richtigen Versorgungsform.
  • Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulungen zum Umgang mit typischen Pflegesituationen, auch online oder zu Hause möglich.


Das PTW Pflegeteam hilft Ihnen, die richtigen Angebote zu finden und die Leistungen unbürokratisch zu beantragen.

So beantragen Sie Pflegegrad 1

  1. Antrag stellen bei Ihrer Pflegekasse – formlos telefonisch oder schriftlich.
  2. Begutachtung durch den MD oder Medicproof.
  3. Bewilligung durch die Pflegekasse.
  4. Leistungen abrufen – wir helfen Ihnen bei allen Schritten.
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