Betreuungs- und Entlastungsleistungen – kleine Hilfe, große Wirkung

16. Mai 2025

Ganzheitliche Pflege ist weit mehr als nur Körperpflege oder Medikamentengabe. Auch Geist und Seele brauchen Zuwendung: Ob es das gemeinsame Spazierengehen, ein gutes Gespräch oder einfach jemand ist, der mit anpackt, wenn zu viel liegen geblieben ist. Genau hier setzen Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI) an. Sie sollen pflegebedürftige Menschen im Alltag begleiten, die Selbstständigkeit fördern und Angehörige entlasten.

Was genau sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Die Unterstützungsleistungen dienen dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur oder der Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Wir bieten zum Beispiel Beschäftigungsmöglichkeiten an, unterstützen Sie bei Ihren Hobbys, gehen mit Ihnen spazieren oder Einkaufen und Helfen Ihnen bei der Haushaltsführung.  Wir begleiten Sie zu Terminen und unterstützen Sie bei der Erledigung von Schriftverkehr. Manchmal besteht unsere Hilfe auch nicht aus einer Tätigkeit, sondern aus dem einfachen Dasein – ein offenes Ohr. Das Angebot pflegerischer Betreuungsmaßnahmen ist vielfältig und orientiert sich immer an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Wer hat Anspruch – und was wird gezahlt?

Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen verwendet werden – also genau für das, was wir Ihnen anbieten.


Das Gute:


  • Keine Zuzahlung erforderlich, solange der Betrag nicht überschritten wird
  • Unverbrauchte Beträge können angespart und später genutzt werden
  • Die Leistungen entlasten auch Angehörige, die selbst einmal Luft holen möchten

Einfach mal reden – wir beraten Sie gern

Die Möglichkeiten sind vielfältig, und oft sind es gerade die kleinen Dinge, die den größten Unterschied machen. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern individuell zu den Unterstützungsleistungen, die Sie oder Ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können – ganz ohne Verpflichtung.

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Ein Sabbatical, eine längere Elternzeit oder ein früherer Renteneintritt – viele Träume erfordern Zeit. Mit einem Vollzeitjob scheinen sie nur schwer vereinbar. Oder lassen sich solch längere Auszeiten womöglich doch planen, ohne auf finanzielle Sicherheit zu verzichten? Ja, mit einem Lebensarbeitszeitkonto (auch Zeitwertkonto genannt) gibt es eine moderne Lösung, um Dein Leben und Deine Karriere flexibel zu gestalten. Beim PTW Pflegeteam bieten wir Dir diese Möglichkeit an. In diesem Beitrag erklären wir, was ein Lebensarbeitszeitkonto ist, wie es funktioniert und wofür Du es nutzen kannst.
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Am 3. September 2025 wurden wir durch den Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen der gesetzlichen Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI überprüft. Das Ergebnis dieser Regelprüfung kann sich sehen lassen: Gesamtergebnis: 1,0 – sehr gut
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Viele Wege führen in die Pflege. Wenn Du aktuell noch zur Schule gehst und Dir noch nicht sicher bist, ob die Pflege zu Dir passt, starte am besten mit einem Praktikum. Wenn Du Dich für einen Beruf mit Sinn, Menschlichkeit und Verantwortung interessierst, kannst Du so herausfinden, ob der Pflegeberuf das Richtige für Dich ist. Und oft ist genau das der erste Schritt zu einer Ausbildung, und vielleicht sogar zu einer langjährigen Karriere in einem der wichtigsten Berufe unserer Gesellschaft.
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Stürze im Alter sind leider keine Seltenheit – im Gegenteil: Sie gehören zu den häufigsten Ursachen für Verletzungen und Krankenhausaufenthalte bei älteren Menschen. Dabei kann ein Sturz besonders für ältere oder pflegebedürftige Menschen schwerwiegende Folgen haben. Oft ist es aber gar nicht der eine große Unfall, sondern ein ganz alltäglicher Moment: Ein rutschiger Teppich, eine schlecht beleuchtete Treppe oder eine ungünstig platzierte Tasche. Umso wichtiger ist es, diesen Risiken frühzeitig entgegenzuwirken. Denn mit den richtigen Maßnahmen lässt sich die Sicherheit im eigenen Zuhause erheblich verbessern.
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