Betreuungs- und Entlastungsleistungen – kleine Hilfe, große Wirkung

16. Mai 2025

Ganzheitliche Pflege ist weit mehr als nur Körperpflege oder Medikamentengabe. Auch Geist und Seele brauchen Zuwendung: Ob es das gemeinsame Spazierengehen, ein gutes Gespräch oder einfach jemand ist, der mit anpackt, wenn zu viel liegen geblieben ist. Genau hier setzen Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI) an. Sie sollen pflegebedürftige Menschen im Alltag begleiten, die Selbstständigkeit fördern und Angehörige entlasten.

Was genau sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Die Unterstützungsleistungen dienen dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur oder der Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Wir bieten zum Beispiel Beschäftigungsmöglichkeiten an, unterstützen Sie bei Ihren Hobbys, gehen mit Ihnen spazieren oder Einkaufen und Helfen Ihnen bei der Haushaltsführung.  Wir begleiten Sie zu Terminen und unterstützen Sie bei der Erledigung von Schriftverkehr. Manchmal besteht unsere Hilfe auch nicht aus einer Tätigkeit, sondern aus dem einfachen Dasein – ein offenes Ohr. Das Angebot pflegerischer Betreuungsmaßnahmen ist vielfältig und orientiert sich immer an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Wer hat Anspruch – und was wird gezahlt?

Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen verwendet werden – also genau für das, was wir Ihnen anbieten.


Das Gute:


  • Keine Zuzahlung erforderlich, solange der Betrag nicht überschritten wird
  • Unverbrauchte Beträge können angespart und später genutzt werden
  • Die Leistungen entlasten auch Angehörige, die selbst einmal Luft holen möchten

Einfach mal reden – wir beraten Sie gern

Die Möglichkeiten sind vielfältig, und oft sind es gerade die kleinen Dinge, die den größten Unterschied machen. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern individuell zu den Unterstützungsleistungen, die Sie oder Ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können – ganz ohne Verpflichtung.

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Die Pflege zu Hause ist für viele Angehörige eine Herzensangelegenheit, die jedoch oft mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Ein entscheidender Faktor für den Verbleib in den eigenen vier Wänden ist ein auf die individuellen Bedürfnisse angepasstes Wohnumfeld. Die Pflegekassen unterstützen hierbei mit Zuschüssen für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen . Doch hält sich hartnäckig ein weitverbreiteter Irrtum: Viele glauben, dieser Zuschuss sei nur ein einziges Mal im Leben des Pflegebedürftigen nutzbar. Das ist falsch!
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Pflegegrad 4 erhalten Menschen, die im Alltag dauerhaft und stark auf Unterstützung angewiesen sind. Die Selbstständigkeit ist in vielen Lebensbereichen erheblich eingeschränkt – etwa durch schwere körperliche Erkrankungen, neurologische Störungen oder fortgeschrittene Demenz. Mit den umfangreichen Leistungen aus Pflegegrad 4 lässt sich eine adäquate Versorgung sowohl zu Hause als auch in einer Einrichtung sicherstellen.
24. Juni 2025
Pflegegrad 3 erhalten Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt sind. Sie benötigen regelmäßig Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben – etwa beim Waschen, Anziehen, Essen oder bei der Orientierung. Auch psychische oder kognitive Einschränkungen, wie z. B. Demenz, können die Ursache für Pflegegrad 3 sein. Trotz dieser Einschränkungen ist eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit in vielen Fällen weiterhin möglich – mit der richtigen Unterstützung.
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