Aktivrente: 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und trotzdem noch arbeiten möchte, stand bisher vor einer unangenehmen Rechnung. Rente und Arbeitslohn landen gemeinsam in der Steuererklärung, und vom Bruttoverdienst blieb oft erschreckend wenig übrig.
Viele haben deshalb entweder ganz aufgehört oder sich auf einen Minijob beschränkt.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Regel, die diese Rechnung grundlegend verändert. Die Aktivrente stellt bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat vollständig steuerfrei. Das sind bis zu 24.000 Euro im Jahr, die nicht in die Einkommensteuer eingehen.
Wie die Aktivrente funktioniert
Der Freibetrag greift automatisch über die Lohnabrechnung. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, bekommt den Lohn bis zur Grenze von 2.000 Euro monatlich steuerfrei ausgezahlt. Erst was darüber liegt, wird normal versteuert.
Ein Beispiel: Eine Pflegefachkraft arbeitet in Teilzeit und verdient 1.800 Euro brutto im Monat. Dieser Betrag bleibt vollständig steuerfrei. Verdient sie 2.300 Euro, werden nur die 300 Euro darüber versteuert.
Der Freibetrag ist monatlich gedacht und lässt sich nicht ansparen. Wer in einem Monat nur 800 Euro verdient, kann die ungenutzten 1.200 Euro nicht in den Folgemonat mitnehmen.
Wer die Aktivrente nutzen kann
Entscheidend sind zwei Voraussetzungen. Die erste ist das Erreichen der Regelaltersgrenze, die je nach Geburtsjahrgang zwischen 66 und 67 Jahren liegt. Der Freibetrag gilt ab dem Monat danach.
Die zweite Voraussetzung wird häufig übersehen und ist gerade in der Pflege wichtig: Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Ein Minijob reicht nicht aus. Wer heute auf 603 Euro Basis arbeitet und die Aktivrente nutzen möchte, müsste in eine Teilzeitstelle wechseln. Auch Selbstständige und Beamte sind von der Regelung ausgenommen.
Eine Rente muss dagegen nicht bezogen werden. Wer den Rentenbeginn hinausschiebt und weiterarbeitet, kann den Freibetrag ebenfalls nutzen und erhöht zusätzlich seine spätere Rente.
Was mit den Sozialabgaben passiert
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen weiterhin an. Bei den Rentenbeiträgen gibt es eine Besonderheit: Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil weiter, der Beschäftigte selbst ist beitragsfrei.
Wer möchte, kann auf diese Beitragsfreiheit verzichten und weiter einzahlen. Dann steigt die eigene Rente durch die zusätzlichen Beitragsjahre weiter an.
Besonders interessant für die Pflege
In unserem Beruf kommt ein Effekt hinzu, der die Aktivrente noch attraktiver macht. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind bereits nach anderen Regeln steuerfrei. Diese Steuerfreiheit wird zuerst geprüft, und erst der verbleibende Lohn wird gegen den Freibetrag von 2.000 Euro gerechnet. Wer regelmäßig am Wochenende oder nachts arbeitet, kann beide Vorteile nebeneinander nutzen.
Hinter der Regelung steht eine politische Überlegung, die man kennen sollte. Der Gesetzgeber will erfahrene Fachkräfte länger im Beruf halten. Gerade in der Pflege lässt sich Arbeit nicht durch Technik ersetzen. Weder Software noch Roboter können einen Menschen waschen, ihm beim Aufstehen helfen oder eine Wunde versorgen. Während die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigt, wächst die Zahl der Fachkräfte nur langsam.
Etwa jeder fünfte Rentner arbeitet heute nach dem Renteneintritt weiter. Etwa die Hälfte davon in einem Minijob, also genau in der Form, die von der Aktivrente ausgeschlossen ist. Für diese Gruppe lohnt es sich, einmal nachzurechnen.
Wie sich die Aktivrente im Einzelfall auswirkt, hängt von der persönlichen Situation ab, etwa von weiteren Einkünften oder der Steuerklasse. Bei Fragen dazu wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater. Er kann Ihnen ausrechnen, was unter dem Strich tatsächlich übrig bleibt.
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