Inkontinenzmaterial und Pflegeverbrauchsmittel: Wie bekommt man die Versorgung?

Carsten Hackamp • 3. Juni 2026

Wer Inkontinenzmaterial benötigt, ist oft zunächst verunsichert:

Was läuft über die Krankenkasse, was über die Pflegekasse – und wie geht man konkret vor?


Tatsächlich muss man hier zwei Bereiche klar voneinander unterscheiden:
Zum einen gibt es
körpernahe Inkontinenzhilfen, also Produkte, die direkt am Körper getragen werden, etwa Windelhosen, Pants oder Vorlagen. Diese laufen in der Regel über die Krankenkasse und werden per ärztlich rezeptiert (Inkontinenz-Dauerversorgung).


Zum anderen gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach SGB XI. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder Bettschutzeinlagen. Diese Produkte laufen über die Pflegekasse und können bei vorhandenem Pflegegrad gesondert beantragt werden.

Körpernahe Inkontinenzmaterialien: Versorgung über die Krankenkasse

Zu den körpernahen Inkontinenzmitteln gehören zum Beispiel:

  • Windelhosen
  • Pants
  • Vorlagen
  • Einlagen
  • andere aufsaugende Inkontinenzhilfen

Diese Hilfsmittel dienen der unmittelbaren Versorgung bei Harn- oder Stuhlinkontinenz und werden grundsätzlich der Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse zugeordnet. Dafür braucht es in der Regel ein ärztliches Rezept, welches 1 Jahr gültig ist. So muss nicht fortlaufend ein neues Rezept organisiert werden und die Versorgung lässt sich für alle Beteiligten deutlich einfacher gestalten.


Nach Vorliegen des Rezepts wendet man sich üblicherweise an einen Hilfsmittelversorger, der mit der Krankenkasse abrechnet. Dort wird dann in der Regel zunächst besprochen, welches Produkt in Frage kommt, welche Saugstärke benötigt wird und welche Versorgung im Alltag praktikabel ist.


Häufig erhalten Betroffene zunächst Muster oder Testprodukte, damit geschaut werden kann, welche Versorgung wirklich passt. Im Anschluss wird dann abgestimmt, wie die Belieferung erfolgen soll – zum Beispiel regelmäßig monatlich oder orientiert am individuellen Verbrauch. Diese Form der laufenden Versorgung ist bei spezialisierten Versorgern üblich; konkrete Abläufe können sich je nach Anbieter unterscheiden.


Als möglicher Ansprechpartner kommt zum Beispiel unizell Medicare GmbH in Bad Schwartau in Betracht. Das Unternehmen bietet Inkontinenzversorgung und Beratung an: 

Pohnsdorfer Straße 3, 23611 Bad Schwartau, Telefon 0451 / 39 890 – 690, E-Mail homecare@unizell.de.

Pflegeverbrauchsmittel nach SGB XI: Versorgung über die Pflegekasse

Davon klar zu trennen sind die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese sind nicht für die direkte Versorgung am Körper gedacht, sondern unterstützen die Pflege zuhause im hygienischen Alltag.


Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz
  • Bettschutzeinlagen


Für diese Pflegehilfsmittel genügt ein Antrag bei der Pflegekasse. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt und die pflegebedürftige Person zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder in betreutem Wohnen versorgt wird. Der Anspruch liegt aktuell bei bis zu 42 Euro monatlich. Seriöse und etablierte Anbieter sind beispielsweise Unizell oder die Pflegebox.


Wichtig ist dabei:
 
Diese Pflegeverbrauchsmittel sind nicht dasselbe wie körpernahe Inkontinenzhilfen.
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch können zwar in diesen Bereich fallen,
Pants, Windelhosen oder Vorlagen für die direkte Versorgung am Körper jedoch nicht. Diese laufen weiterhin über die Krankenkasse.

Beides kann parallel bestehen

In der Praxis ist ein Punkt besonders wichtig:
Viele Betroffene können
beide Leistungen nebeneinander nutzen.

Das bedeutet:


  • Inkontinenzmaterial wie Pants, Windelhosen oder Vorlagen über die Krankenkasse
  • Pflegeverbrauchsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen über die Pflegekasse



Genau dieser Unterschied ist vielen anfangs nicht klar. Dabei hilft die Trennung sehr, um keine Ansprüche zu übersehen.

So können Sie vorgehen

Wer Inkontinenzmaterial benötigt, kann sich grob an diesem Ablauf orientieren:

Zunächst sollte mit der behandelnden Arztpraxis gesprochen werden, damit eine passende Verordnung ausgestellt wird. Aus praktischer Sicht ist ein Jahresrezept oder eine Dauerverordnung oft die beste Lösung.


Mit diesem Rezept wendet man sich anschließend an einen geeigneten Versorger für Inkontinenzhilfen (z.B. Unizell). Dort kann dann besprochen werden, welche Produkte benötigt werden, welche Saugstärke sinnvoll ist und ob zunächst Muster ausprobiert werden sollen. Danach wird die laufende Belieferung organisiert.


Wenn zusätzlich ein Pflegegrad vorliegt, sollte außerdem geprüft werden, ob auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigt werden. Viele Familien nutzen dafür Anbieter, wie z.B. die Pflegebox , die die Antragstellung und die monatliche Versorgung übernehmen.

Fazit

Wenn Inkontinenzmaterial benötigt wird, hilft vor allem ein klarer Blick auf die Zuständigkeit:

Alles, was körpernah getragen wird, also zum Beispiel Pants, Windelhosen oder Vorlagen, läuft in der Regel über die Krankenkasse und braucht ein Rezept.


Alles, was der Hygiene und dem Schutz in der Pflege zuhause dient, also zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, läuft über die Pflegekasse und kann bei vorhandenem Pflegegrad beantragt werden. Dafür stehen bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung.


Wer diesen Unterschied kennt, kann die Versorgung einfacher organisieren und Ansprüche gezielter nutzen.

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