Inkontinenzmaterial und Pflegeverbrauchsmittel: Wie bekommt man die Versorgung?

Carsten Hackamp • 3. Juni 2026

Wer Inkontinenzmaterial benötigt, ist oft zunächst verunsichert:

Was läuft über die Krankenkasse, was über die Pflegekasse – und wie geht man konkret vor?


Tatsächlich muss man hier zwei Bereiche klar voneinander unterscheiden:
Zum einen gibt es
körpernahe Inkontinenzhilfen, also Produkte, die direkt am Körper getragen werden, etwa Windelhosen, Pants oder Vorlagen. Diese laufen in der Regel über die Krankenkasse und werden per ärztlich rezeptiert (Inkontinenz-Dauerversorgung).


Zum anderen gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach SGB XI. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder Bettschutzeinlagen. Diese Produkte laufen über die Pflegekasse und können bei vorhandenem Pflegegrad gesondert beantragt werden.

Körpernahe Inkontinenzmaterialien: Versorgung über die Krankenkasse

Zu den körpernahen Inkontinenzmitteln gehören zum Beispiel:

  • Windelhosen
  • Pants
  • Vorlagen
  • Einlagen
  • andere aufsaugende Inkontinenzhilfen

Diese Hilfsmittel dienen der unmittelbaren Versorgung bei Harn- oder Stuhlinkontinenz und werden grundsätzlich der Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse zugeordnet. Dafür braucht es in der Regel ein ärztliches Rezept, welches 1 Jahr gültig ist. So muss nicht fortlaufend ein neues Rezept organisiert werden und die Versorgung lässt sich für alle Beteiligten deutlich einfacher gestalten.


Nach Vorliegen des Rezepts wendet man sich üblicherweise an einen Hilfsmittelversorger, der mit der Krankenkasse abrechnet. Dort wird dann in der Regel zunächst besprochen, welches Produkt in Frage kommt, welche Saugstärke benötigt wird und welche Versorgung im Alltag praktikabel ist.


Häufig erhalten Betroffene zunächst Muster oder Testprodukte, damit geschaut werden kann, welche Versorgung wirklich passt. Im Anschluss wird dann abgestimmt, wie die Belieferung erfolgen soll – zum Beispiel regelmäßig monatlich oder orientiert am individuellen Verbrauch. Diese Form der laufenden Versorgung ist bei spezialisierten Versorgern üblich; konkrete Abläufe können sich je nach Anbieter unterscheiden.


Als möglicher Ansprechpartner kommt zum Beispiel unizell Medicare GmbH in Bad Schwartau in Betracht. Das Unternehmen bietet Inkontinenzversorgung und Beratung an: 

Pohnsdorfer Straße 3, 23611 Bad Schwartau, Telefon 0451 / 39 890 – 690, E-Mail homecare@unizell.de.

Pflegeverbrauchsmittel nach SGB XI: Versorgung über die Pflegekasse

Davon klar zu trennen sind die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese sind nicht für die direkte Versorgung am Körper gedacht, sondern unterstützen die Pflege zuhause im hygienischen Alltag.


Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz
  • Bettschutzeinlagen


Für diese Pflegehilfsmittel genügt ein Antrag bei der Pflegekasse. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt und die pflegebedürftige Person zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder in betreutem Wohnen versorgt wird. Der Anspruch liegt aktuell bei bis zu 42 Euro monatlich. Seriöse und etablierte Anbieter sind beispielsweise Unizell oder die Pflegebox.


Wichtig ist dabei:
 
Diese Pflegeverbrauchsmittel sind nicht dasselbe wie körpernahe Inkontinenzhilfen.
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch können zwar in diesen Bereich fallen,
Pants, Windelhosen oder Vorlagen für die direkte Versorgung am Körper jedoch nicht. Diese laufen weiterhin über die Krankenkasse.

Beides kann parallel bestehen

In der Praxis ist ein Punkt besonders wichtig:
Viele Betroffene können
beide Leistungen nebeneinander nutzen.

Das bedeutet:


  • Inkontinenzmaterial wie Pants, Windelhosen oder Vorlagen über die Krankenkasse
  • Pflegeverbrauchsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen über die Pflegekasse



Genau dieser Unterschied ist vielen anfangs nicht klar. Dabei hilft die Trennung sehr, um keine Ansprüche zu übersehen.

So können Sie vorgehen

Wer Inkontinenzmaterial benötigt, kann sich grob an diesem Ablauf orientieren:

Zunächst sollte mit der behandelnden Arztpraxis gesprochen werden, damit eine passende Verordnung ausgestellt wird. Aus praktischer Sicht ist ein Jahresrezept oder eine Dauerverordnung oft die beste Lösung.


Mit diesem Rezept wendet man sich anschließend an einen geeigneten Versorger für Inkontinenzhilfen (z.B. Unizell). Dort kann dann besprochen werden, welche Produkte benötigt werden, welche Saugstärke sinnvoll ist und ob zunächst Muster ausprobiert werden sollen. Danach wird die laufende Belieferung organisiert.


Wenn zusätzlich ein Pflegegrad vorliegt, sollte außerdem geprüft werden, ob auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigt werden. Viele Familien nutzen dafür Anbieter, wie z.B. die Pflegebox , die die Antragstellung und die monatliche Versorgung übernehmen.

Fazit

Wenn Inkontinenzmaterial benötigt wird, hilft vor allem ein klarer Blick auf die Zuständigkeit:

Alles, was körpernah getragen wird, also zum Beispiel Pants, Windelhosen oder Vorlagen, läuft in der Regel über die Krankenkasse und braucht ein Rezept.


Alles, was der Hygiene und dem Schutz in der Pflege zuhause dient, also zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, läuft über die Pflegekasse und kann bei vorhandenem Pflegegrad beantragt werden. Dafür stehen bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung.


Wer diesen Unterschied kennt, kann die Versorgung einfacher organisieren und Ansprüche gezielter nutzen.

von Carsten Hackamp 20. Mai 2026
Ein Schwerbehindertenausweis kann im Alltag vieles erleichtern. Trotzdem erleben wir in der Beratung immer wieder, dass Betroffene und Angehörige unsicher sind: Wo beantragt man den Schwerbehindertenausweis in Hamburg? Welche Unterlagen werden benötigt? Und was kann man tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?  Die gute Nachricht ist: Der Antrag lässt sich in Hamburg grundsätzlich gut vorbereiten. Wichtig ist vor allem, die eigenen gesundheitlichen Einschränkungen vollständig zu schildern und passende Unterlagen beizufügen.
von Carsten Hackamp 13. April 2026
Wenn ein Pflegegrad abgelehnt wird oder die Einstufung deutlich zu niedrig ausfällt, ist das für viele Familien erst einmal frustrierend. Oft entsteht das Gefühl, dass der tatsächliche Alltag, die Sorgen und die Belastung nicht richtig gesehen wurden. Gerade Angehörige, die jeden Tag unterstützen, erleben solche Entscheidungen häufig als schwer nachvollziehbar.  Wichtig ist aber: Eine Ablehnung oder eine zu niedrige Einstufung muss nicht einfach hingenommen werden. Es gibt die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und die Situation noch einmal prüfen zu lassen.
von Carsten Hackamp 13. April 2026
Wer ein Kind oder einen Angehörigen mit Schwerbehinderung begleitet, hat im Alltag oft vieles gleichzeitig zu tragen: Organisation, Termine, Sorge, Pflege und Verantwortung.  Umso wichtiger ist es zu wissen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Entlastungen geben kann. Dazu gehören zum Beispiel der Behinderten-Pauschbetrag, der Pflege-Pauschbetrag oder Vergünstigungen bei Fahrtkosten und der Kfz-Steuer.
von Carsten Hackamp 9. April 2026
Wer das eigene Zuhause barriereärmer gestalten möchte, kann seit dem 8. April 2026 wieder von der KfW-Förderung profitieren. Damit steht für bestimmte Umbaumaßnahmen erneut ein Zuschuss von bis zu 6.250 Euro zur Verfügung.  Das ist besonders interessant für Menschen, die ihre Wohnung oder ihr Haus an veränderte gesundheitliche oder altersbedingte Bedürfnisse anpassen möchten. Grundlage dafür ist das KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“.
von Carsten Hackamp 28. März 2026
Mobilität bedeutet Lebensqualität. Für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit stellt der Alltag jedoch häufig eine große Herausforderung dar. Arztbesuche, Therapien oder Einkäufe sind oft nur mit großem organisatorischem Aufwand möglich.  Was viele nicht wissen: In Hamburg können Menschen mit Schwerbehinderung den Fahrdienst MOIA unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos nutzen.
von Carsten Hackamp 16. März 2026
Menschen mit Demenz profitieren im Alltag besonders von festen Abläufen und vertrauten Gewohnheiten. Dieser Artikel zeigt, warum Struktur Sicherheit gibt und wie Angehörige die Pflege zu Hause mit einfachen Routinen erleichtern können. Wenn ein nahestehender Mensch an Demenz erkrankt, verändert sich der Alltag oft leise und schrittweise. Was früher selbstverständlich war, wird unsicher. Termine geraten durcheinander, gewohnte Abläufe verlieren ihre Klarheit und vertraute Tätigkeiten fallen schwer. Für Angehörige entsteht dadurch häufig das Gefühl, ständig reagieren zu müssen, ohne wirklich planen zu können. Gerade bei Demenz hilft jedoch nicht permanente Anpassung, sondern Verlässlichkeit. Kleine, wiederkehrende Routinen geben Orientierung und können den Alltag für alle Beteiligten spürbar entspannen.
von Carsten Hackamp 16. März 2026
Wer regelmäßig Medikamente, Hilfsmittel, Therapien oder Krankenhausleistungen benötigt, merkt oft schnell, wie stark sich gesetzliche Zuzahlungen summieren können. Gerade für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen entsteht dadurch im Alltag nicht selten eine zusätzliche finanzielle Belastung. Viele wissen jedoch nicht: Für diese Zuzahlungen gibt es eine gesetzliche Obergrenze. Ist diese Grenze erreicht, können Sie sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen und Belege sorgfältig zu sammeln.
von Carsten Hackamp 11. März 2026
Trockene Haut an Füßen und Beinen ist bei pflegebedürftigen Menschen ein häufiges Problem. Besonders bei eingeschränkter Mobilität oder begleitender Kompressionstherapie. In diesem Artikel erklären wir, warum eine gute Hautpflege wichtig ist und welche Erfahrungen wir in der ambulanten Pflege mit Schaumcremes gemacht haben.
von Carsten Hackamp 11. März 2026
Pflegebedürftigkeit ist kein stagnierender Zustand. Im Laufe der Zeit kann sich der Gesundheitszustand verschlechtern. Dann kann es passieren, dass der aktuelle Pflegegrad nicht mehr ausreicht, um die benötigten Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Viele pflegende Angehörige fühlen sich in dieser Situation unsicher und wissen nicht genau, wie sie vorgehen sollen, um die notwendige Höherstufung des Pflegegrades zu erreichen. Keine Sorge, Sie sind mit dieser Herausforderung nicht allein. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen höheren Pflegegrad beantragen können, um die Unterstützung zu bekommen, die wirklich gebraucht wird.
von Carsten Hackamp 4. Februar 2026
Du suchst einen Beruf, der Dich erfüllt und in dem Du täglich einen wichtigen Beitrag leisten kannst? Viele Menschen wissen nicht, dass die Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz (GPA) in Hamburg einen schnellen und dennoch fundierten Einstieg in die Pflege ermöglicht. In diesem Blogbeitrag möchten wir Dir die GPA-Ausbildung näher vorstellen. Du erhältst umfassende Informationen zu den Inhalten, dem Ablauf, der praktischen Ausbildung und nützliche Bewerbungstipps.
Mehr anzeigen