Pflegegrad bei Kindern: Wie die Einstufung funktioniert

Wenn ein Kind dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, taucht früher oder später die Frage nach dem Pflegegrad auf.
Viele Eltern sind dabei verunsichert: Warum wird bei Kindern anders begutachtet als bei Erwachsenen? Und weshalb werden gerade die Kleinsten oft „einen Pflegegrad höher" eingestuft?
In diesem Beitrag erklären wir in Ruhe und gut verständlich, wie die Einstufung bei Kindern funktioniert, was die Sonderregel für Kinder bis 18 Monate bedeutet und worauf Sie als Familie achten sollten.
Pflegegrad bei Kindern: Wie die Einstufung funktioniert und warum kleine Kinder oft höher eingestuft werden
Wenn ein Kind dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, stehen Eltern vor vielen Fragen auf einmal. Eine davon betrifft den Pflegegrad: Wie wird er bei Kindern überhaupt festgestellt?
Und warum hört man immer wieder, dass gerade kleine Kinder „einen Pflegegrad höher" eingestuft werden? In der Beratung erleben wir, dass dieses Thema viele Familien verunsichert. Dabei steckt dahinter eine durchaus sinnvolle Regelung.
Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag in Ruhe erklären, wie die Einstufung bei Kindern abläuft, was die Sonderregel für die Kleinsten bedeutet und worauf Sie als Eltern achten sollten.
Bei Kindern wird anders begutachtet als bei Erwachsenen
Der wichtigste Unterschied gleich vorweg: Bei Kindern wird nicht einfach geschaut, wie viel Hilfe sie im Alltag benötigen. Das wäre auch wenig aussagekräftig, denn jedes Kind braucht in den ersten Lebensjahren naturgemäß sehr viel Unterstützung. Stattdessen vergleicht der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit Ihres Kindes mit der eines gesunden, altersgerecht entwickelten Kindes. Entscheidend ist also der zusätzliche pflegerische Aufwand, der über das hinausgeht, was in dem jeweiligen Alter ohnehin üblich und normal ist. Dieser Mehrbedarf bestimmt, welcher Pflegegrad festgestellt wird.
Weil Kinder ihre Fähigkeiten erst nach und nach entwickeln, gelten je nach Alter unterschiedliche Maßstäbe. Man kann sich das in drei Phasen vorstellen.
Die ersten 18 Monate: eine besondere Lebensphase
In den ersten anderthalb Lebensjahren sind alle Kinder von Natur aus rundum auf ihre Eltern angewiesen. Ein Säugling kann sich weder selbst versorgen noch fortbewegen, und das ist völlig normal. Genau das macht die Begutachtung in diesem Alter so schwierig: Würde man die übliche Bewertung anlegen, käme bei einem Baby kaum ein nennenswerter Pflegegrad heraus, selbst wenn eine schwere Erkrankung oder Behinderung vorliegt.
Aus diesem Grund werden bei Kindern bis zu 18 Monaten nur die Bereiche betrachtet, die unabhängig vom Alter aussagekräftig sind, nämlich Verhaltensweisen und psychische Belastungen sowie der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen. Statt der „Selbstversorgung" wird zusätzlich nur eine Frage gestellt: Gibt es gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand auslösen? Das kann zum Beispiel bei einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte der Fall sein. Wird dies bejaht, fließt es als deutlicher Mehrbedarf in die Bewertung ein.
Vom 19. Monat bis zum 11. Geburtstag
Ist Ihr Kind älter als 18 Monate, wird umfassender begutachtet, dann nämlich in allen sechs Lebensbereichen, die auch bei Erwachsenen herangezogen werden. Allerdings immer im Vergleich zu einem gleichaltrigen, gesund entwickelten Kind. Eine Besonderheit gibt es dabei: Bei den Bereichen Verhalten und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen wird kein Vergleich mit Gleichaltrigen gezogen. Das ist wichtig, weil sich dadurch Diagnosen wie ADHS oder vergleichbare Belastungen fairer abbilden lassen.
Ab dem 11. Geburtstag
Ab dem elften Geburtstag geht man davon aus, dass Kinder in den alltäglichen Dingen grundsätzlich selbstständig sind. Die Begutachtung läuft dann weitgehend so ab wie bei Erwachsenen, bis zum 18. Geburtstag allerdings noch mit altersgemäßen Fragebögen.
Warum kleine Kinder einen Pflegegrad höher eingestuft werden
Damit kommen wir zu der Frage, die viele Eltern beschäftigt. Weil ein Baby ohnehin auf Hilfe in allen Lebensbereichen angewiesen ist, würde die reguläre Berechnung dem tatsächlichen Pflegebedarf eines erkrankten oder behinderten Säuglings nicht gerecht.
Der Gesetzgeber hat deshalb eine klare Sonderregel geschaffen: Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft, als es das Punkteergebnis der Begutachtung eigentlich vorsehen würde.
Konkret bedeutet das: Ergibt die Begutachtung rechnerisch den Pflegegrad 1, erhält Ihr Kind den Pflegegrad 2. Aus einem rechnerischen Pflegegrad 2 wird Pflegegrad 3, und so weiter.
Auf diese Weise wird der besondere Aufwand, den die Pflege eines kranken Säuglings mit sich bringt, angemessen anerkannt.
Wie lange diese Höherstufung gilt
Diese Anhebung ist bewusst zeitlich begrenzt. Sie gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats. In der Praxis teilt Ihnen die Pflegekasse meist beides direkt im Bescheid mit: den höheren Pflegegrad für die Zeit bis zum 18. Lebensmonat und den „regulären" Pflegegrad, der danach gilt. Der Wechsel erfolgt dann automatisch, ohne dass Ihr Kind dafür erneut begutachtet werden muss.
Innerhalb der ersten 18 Monate wird in der Regel auch nicht zwischendurch erneut begutachtet. Das passiert nur dann, wenn Sie selbst einen Antrag auf Höherstufung stellen oder wenn aus fachlicher Sicht ausnahmsweise eine erneute Begutachtung empfohlen wird. Der Hintergrund ist verständlich: Kinder entwickeln sich in dieser Phase sehr schnell, und ständige Wiederholungsbegutachtungen würden Familien nur zusätzlich belasten.
Die Regelung sorgt also für ein Stück Ruhe und Planungssicherheit in einer ohnehin fordernden Zeit.
Worauf Sie als Eltern achten sollten
Ein Punkt überrascht viele Familien: Mit dem 18. Lebensmonat fallen die Leistungen automatisch auf den niedrigeren Pflegegrad zurück. Das kann spürbar sein, wenn Ihr Kind weiterhin viel Unterstützung benötigt.
Unser Rat ist deshalb, sich rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt mit der Frage zu beschäftigen, ob die reguläre Begutachtung dann nicht ohnehin einen entsprechend hohen Pflegegrad ergibt. Sehr hilfreich ist dabei ein Pflegetagebuch, in dem Sie über einige Wochen festhalten, wo und wie oft Ihr Kind im Alltag besondere Unterstützung braucht. So lässt sich der tatsächliche Mehraufwand bei einer Begutachtung gut nachvollziehbar belegen.












