Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Bedeutung und Vorteile

Carsten Hackamp • 29. Juli 2026

Ein Schwerbehindertenausweis kann Menschen mit Behinderung den Alltag erleichtern. Neben dem Grad der Behinderung, kurz GdB, können darin auch sogenannte Merkzeichen eingetragen sein. Diese Buchstaben zeigen an, welche besonderen Beeinträchtigungen vorliegen.


Je nach Merkzeichen können damit verschiedene Nachteilsausgleiche verbunden sein, zum Beispiel Vorteile bei Mobilität, Steuern, Rundfunkbeitrag oder der Mitnahme einer Begleitperson.

Was sind Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?

Merkzeichen sind Buchstaben, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Sie beschreiben bestimmte gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Unterstützungsbedarfe. Während der Grad der Behinderung die allgemeine Auswirkung einer Behinderung bewertet, zeigen die Merkzeichen genauer, in welchem Bereich eine besondere Beeinträchtigung besteht.


Wichtig ist: Die Merkzeichen werden nicht automatisch vergeben, sondern im Rahmen des Feststellungsverfahrens geprüft. Zuständig ist je nach Bundesland das Versorgungsamt oder die entsprechende kommunale Behörde. Grundlage sind ärztliche Unterlagen, Befunde und die individuelle Situation der betroffenen Person.

Ab wann gilt man als schwerbehindert?

Als schwerbehindert gilt eine Person, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Dann kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dieser dient als Nachweis, um bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können.



Ein niedrigerer Grad der Behinderung kann ebenfalls steuerliche oder andere Vorteile ermöglichen, führt aber nicht automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis.

Die wichtigsten Merkzeichen im Überblick

Merkzeichen G – erhebliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Es kann zum Beispiel vorliegen, wenn ortsübliche Wege nicht mehr oder nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten zu Fuß zurückgelegt werden können.


Mögliche Vorteile sind:

  • Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent oder
  • vergünstigte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit Wertmarke
  • steuerliche Berücksichtigung behinderungsbedingter Fahrtkosten unter bestimmten Voraussetzungen


Beim Merkzeichen G besteht ein Wahlrecht: Entweder die Kfz-Steuerermäßigung oder die Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr – beides zusammen ist nicht möglich. Die Wertmarke kostet eine Eigenbeteiligung von 104 Euro pro Jahr beziehungsweise 53 Euro für ein halbes Jahr.

Wichtig: Das Merkzeichen G berechtigt allein nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Dafür ist in der Regel das Merkzeichen aG und ein entsprechender Parkausweis erforderlich.


Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen aG steht für eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Es betrifft Menschen, die sich außerhalb eines Fahrzeugs dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können.


Mögliche Vorteile sind:

  • Parkerleichterungen
  • Nutzung von Behindertenparkplätzen mit entsprechendem Parkausweis
  • Befreiung von der Kfz-Steuer
  • Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit Wertmarke – hier können Kfz-Steuerbefreiung und Wertmarke sogar gleichzeitig in Anspruch genommen werden; für die Wertmarke fällt allerdings die Eigenbeteiligung von 104 Euro pro Jahr an
  • erhöhte behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in der Steuererklärung


Das Merkzeichen aG ist besonders wichtig für Menschen, die im Alltag stark auf kurze Wege, barrierearme Zugänge und geeignete Parkmöglichkeiten angewiesen sind.


Merkzeichen B – Begleitperson erforderlich

Das Merkzeichen B bedeutet, dass die betroffene Person bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf eine Begleitperson angewiesen ist. Das kann zum Beispiel bei Orientierungsproblemen, beim Ein- und Aussteigen oder bei anderen Unterstützungsbedarfen der Fall sein.


Möglicher Vorteil:

  • Eine Begleitperson oder alternativ ein Hund kann im öffentlichen Nah- und Fernverkehr in der Regel unentgeltlich mitgenommen werden.


Das Merkzeichen B wird nur in Verbindung mit anderen Merkzeichen vergeben, zum Beispiel G, aG, H oder Gl. Es bedeutet außerdem nicht, dass ständig in allen Lebensbereichen eine Begleitung erforderlich sein muss. Entscheidend ist vor allem der Hilfebedarf bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.


Merkzeichen H – hilflos

Das Merkzeichen H steht für Hilflosigkeit. Es kann vorliegen, wenn eine Person dauerhaft und regelmäßig in erheblichem Umfang Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigt. Dazu gehören zum Beispiel An- und Auskleiden, Körperpflege, Essen, Toilettengänge oder notwendige Anleitung und Überwachung.

Bei Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 wird das Merkzeichen H in der Regel anerkannt. Bei Pflegegrad 3 kommt es auf den Einzelfall an.


Mögliche Vorteile sind:

  • kostenloser öffentlicher Nahverkehr mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung
  • Befreiung von der Kfz-Steuer
  • erhöhter Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung
  • erhöhte Fahrtkostenpauschale unter bestimmten Voraussetzungen


Gerade für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kann dieses Merkzeichen daher auch steuerlich eine wichtige Rolle spielen.


Merkzeichen Bl – blind

Das Merkzeichen Bl erhalten Menschen, die blind sind oder deren Sehvermögen einer Blindheit gleichkommt. Dabei werden bestimmte medizinische Voraussetzungen geprüft, zum Beispiel die Sehschärfe oder schwere Einschränkungen des Gesichtsfeldes.


Mögliche Vorteile sind:

  • Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung
  • Befreiung von der Kfz-Steuer
  • erhöhter Behinderten-Pauschbetrag
  • erhöhte Fahrtkostenpauschale
  • je nach Bundesland Anspruch auf Blindengeld oder andere Leistungen


Welche zusätzlichen Leistungen möglich sind, hängt teilweise vom jeweiligen Bundesland ab.


Merkzeichen Gl – gehörlos

Das Merkzeichen Gl steht für Gehörlosigkeit. Es betrifft Menschen, die beidseitig taub sind oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen haben.


Mögliche Vorteile sind:

  • Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Eigenbeteiligung oder Ermäßigung der Kfz-Steuer
  • Anspruch auf Kommunikation in Gebärdensprache bei Behörden
  • mögliche steuerliche Vorteile je nach persönlicher Situation


Für gehörlose Menschen ist das Merkzeichen besonders wichtig, um Kommunikationsrechte und Nachteilsausgleiche im Alltag besser nutzen zu können.


Merkzeichen TBl – taubblind

Das Merkzeichen TBl steht für Taubblindheit. Es wird festgestellt, wenn sowohl eine sehr schwere Hörbeeinträchtigung als auch eine sehr schwere Sehbeeinträchtigung vorliegt.


Mögliche Vorteile sind:

  • Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  • besondere Unterstützungsleistungen je nach Bundesland und individueller Situation
  • steuerliche Vorteile, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind


Da Taubblindheit den Alltag besonders stark einschränken kann, sollten Betroffene und Angehörige prüfen lassen, welche zusätzlichen Leistungen im Einzelfall möglich sind.


Merkzeichen RF – Rundfunkbeitrag

Das Merkzeichen RF weist nach, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags vorliegen. Es kann zum Beispiel bei bestimmten schweren Seh- oder Hörbehinderungen oder bei einem GdB von mindestens 80 vergeben werden, wenn die betroffene Person wegen ihrer Behinderung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann.


Möglicher Vorteil:

  • Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel


Wichtig: Die Ermäßigung erfolgt nicht automatisch. Sie muss beim Beitragsservice beantragt werden.

Welche Vorteile können Merkzeichen bringen?

Die Vorteile durch Merkzeichen werden auch Nachteilsausgleiche genannt. Sie sollen behinderungsbedingte Nachteile im Alltag ausgleichen. Je nach Merkzeichen und persönlicher Situation können unter anderem folgende Vorteile möglich sein:


  • Vergünstigungen oder Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
  • Mitnahme einer Begleitperson im Nah- und Fernverkehr
  • Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer
  • Parkerleichterungen oder Behindertenparkplätze
  • steuerliche Pauschbeträge
  • behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
  • Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  • besondere Rechte im Arbeitsleben
  • Anspruch auf Gebärdensprache bei Behörden
  • weitere Leistungen je nach Bundesland, zum Beispiel Blindengeld



Nicht jeder Vorteil gilt automatisch für jedes Merkzeichen. Häufig muss zusätzlich ein Antrag gestellt werden, zum Beispiel für die Wertmarke im öffentlichen Nahverkehr, den Parkausweis oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.

Merkzeichen und Pflegegrad: Wo gibt es Überschneidungen?

Ein Pflegegrad und ein Schwerbehindertenausweis sind zwei unterschiedliche Dinge. Der Pflegegrad wird durch die Pflegekasse festgestellt und beschreibt, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist. Der Grad der Behinderung und mögliche Merkzeichen werden dagegen im Schwerbehindertenrecht geprüft.


Trotzdem gibt es Überschneidungen. Besonders wichtig ist das Merkzeichen H. Menschen mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für das Merkzeichen H. Dadurch können zusätzliche steuerliche und mobilitätsbezogene Vorteile entstehen.



Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige kann es sich deshalb lohnen, neben dem Pflegegrad auch prüfen zu lassen, ob ein Grad der Behinderung oder bestimmte Merkzeichen festgestellt werden können.

Wie beantragt man Merkzeichen?

Merkzeichen werden zusammen mit dem Grad der Behinderung beantragt. Dafür muss ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt werden. Zuständig ist je nach Wohnort das Versorgungsamt oder die entsprechende kommunale Stelle.


Hilfreich sind aktuelle medizinische Unterlagen, zum Beispiel:

  • Arztberichte
  • Krankenhausberichte
  • Therapieberichte
  • Pflegegutachten
  • Bescheide der Pflegekasse
  • weitere Nachweise über Einschränkungen im Alltag


Wenn bereits ein Schwerbehindertenausweis vorhanden ist und sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann ein Änderungsantrag gestellt werden.



Neu seit 2026: Wird ein Grad der Behinderung oder ein Merkzeichen ab dem 1. Januar 2026 erstmals festgestellt oder geändert, übermittelt die zuständige Behörde den steuerlichen Nachweis in der Regel elektronisch an die Finanzverwaltung. Dafür wird die Steuer-Identifikationsnummer der betroffenen Person benötigt. Wer bereits vor 2026 einen gültigen Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis hatte, muss deswegen nichts unternehmen – der bisherige Nachweis gilt weiter.

Unser Fazit

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sind mehr als nur Buchstaben. Sie zeigen besondere Einschränkungen an und können wichtige Nachteilsausgleiche ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel Mobilitätshilfen, steuerliche Vorteile, Parkerleichterungen oder die Mitnahme einer Begleitperson.



Wer pflegebedürftig ist, einen hohen Pflegegrad hat oder durch eine Erkrankung dauerhaft eingeschränkt ist, sollte prüfen lassen, ob ein Grad der Behinderung oder bestimmte Merkzeichen festgestellt werden können. Für viele Betroffene und Angehörige kann das eine spürbare Entlastung im Alltag bedeuten.

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