Schwerbehinderung: Welche steuerlichen Entlastungen Familien kennen sollten

Wer ein Kind oder einen Angehörigen mit Schwerbehinderung begleitet, hat im Alltag oft vieles gleichzeitig zu tragen: Organisation, Termine, Sorge, Pflege und Verantwortung.
Umso wichtiger ist es zu wissen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Entlastungen geben kann. Dazu gehören zum Beispiel der Behinderten-Pauschbetrag, der Pflege-Pauschbetrag oder Vergünstigungen bei Fahrtkosten und der Kfz-Steuer.
Mehr Belastung im Alltag – und manchmal auch mehr Unterstützung, als man denkt
Viele Familien, die ein Kind mit Behinderung begleiten oder einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen, leben in einem Alltag, der viel Kraft verlangt. Häufig geht es um weit mehr als um einzelne Hilfen oder Termine. Es geht darum, den Tagesablauf immer wieder neu zu organisieren, Belastungen aufzufangen und trotz allem Stabilität zu schaffen.
Gerade deshalb ist es wichtig, auch die Bereiche zu kennen, die etwas entlasten können. Dazu können unter anderem steuerliche Regelungen gehören. Vielen Betroffenen ist gar nicht bewusst, dass ein Schwerbehindertenausweis oder ein festgestellter Pflegegrad in bestimmten Fällen auch steuerlich eine Rolle spielen kann. Entscheidend sind dabei vor allem der
Grad der Behinderung, mögliche
Merkzeichen und teilweise auch der
Pflegegrad.
Der Behinderten-Pauschbetrag
Ein besonders wichtiger Punkt ist der Behinderten-Pauschbetrag. Dieser soll typische Mehraufwendungen ausgleichen, die durch eine Behinderung entstehen. Der Vorteil dabei: Viele dieser Aufwendungen müssen nicht einzeln belegt werden, weil das Steuerrecht hierfür einen Pauschbetrag vorsieht.
Ein Anspruch kann bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 bestehen. Die Höhe steigt mit dem festgestellten Grad der Behinderung und reicht derzeit von 384 Euro bis 2.840 Euro jährlich. Für blinde, taubblinde oder hilflose Menschen gilt ein erhöhter Pauschbetrag von 7.400 Euro pro Jahr.
Gerade für Familien ist das ein wichtiger Hinweis, denn dieser Pauschbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch
auf die Eltern übertragen werden, wenn das Kind ihn selbst steuerlich nicht nutzt.
Der Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige
Auch für die pflegende Person selbst kann eine steuerliche Entlastung in Betracht kommen. Der sogenannte Pflege-Pauschbetrag ist für Menschen vorgesehen, die eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in häuslicher Umgebung pflegen.
Je nach Pflegegrad gelten derzeit folgende Beträge:
- 600 Euro bei Pflegegrad 2
- 1.100 Euro bei Pflegegrad 3
- 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5
Gerade für Eltern, die im Alltag selbstverständlich pflegerische Verantwortung übernehmen, kann das ein wichtiger Punkt sein. Gleichzeitig zeigt sich hier auch: Nicht jede Hilfeleistung führt automatisch zu einem Anspruch. Es kommt immer auf die persönliche und steuerliche Situation an.
Fahrtkosten und weitere Belastungen
Viele Familien kennen das: Therapien, Arzttermine, Förderangebote, Schulwege oder besondere Wege im Alltag führen häufig zu zusätzlichen Fahrten. Auch dafür gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Diese liegt aktuell bei 900 Euro oder in besonderen Fällen bei 4.500 Euro jährlich, abhängig von Grad der Behinderung, Merkzeichen oder Pflegegrad.
Das zeigt: Steuerliche Entlastung bedeutet nicht, dass Belastung verschwindet. Aber sie kann helfen, die finanziellen Folgen eines ohnehin fordernden Alltags wenigstens etwas abzufedern.
Kfz-Steuer: Auch hier kann es Erleichterungen geben
Weniger bekannt ist, dass auch bei der Kfz-Steuer unter bestimmten Voraussetzungen Vergünstigungen möglich sind. Je nach Merkzeichen kann eine vollständige Befreiung oder eine Ermäßigung um 50 Prozent in Betracht kommen.
Für Familien, die regelmäßig auf ein Fahrzeug angewiesen sind, etwa wegen Arztbesuchen, Therapien oder eingeschränkter Mobilität, kann auch das ein wichtiger Baustein sein.
Viele Menschen beantragen Hilfen, organisieren Pflege, kämpfen mit Anträgen und stemmen den Alltag – und übersehen dabei verständlicherweise, dass es daneben auch steuerliche Möglichkeiten geben kann. Gerade Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Kindern sollten daher wissen, dass ein genauer Blick auf vorhandene Bescheide sinnvoll sein kann.
Nicht alles greift automatisch. Aber manches, was im Alltag längst eine große Belastung ist, kann steuerlich zumindest teilweise berücksichtigt werden. Und allein dieses Wissen kann schon hilfreich sein.
Hinweis in eigener Sache
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Wir dürfen keine steuerliche Beratung anbieten. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall ein Anspruch auf steuerliche Erleichterungen besteht, sollte immer mit einem
Steuerberater, einem
Lohnsteuerhilfeverein oder dem
zuständigen Finanzamt geklärt werden. Für die individuelle steuerliche Bewertung und Umsetzung übernehmen wir keine Verantwortung.












