KfW-Förderung für barrierefreies Wohnen: Jetzt wieder Zuschüsse für den Umbau sichern

Wer das eigene Zuhause barriereärmer gestalten möchte, kann seit dem 8. April 2026 wieder von der KfW-Förderung profitieren. Damit steht für bestimmte Umbaumaßnahmen erneut ein Zuschuss von bis zu 6.250 Euro zur Verfügung.
Das ist besonders interessant für Menschen, die ihre Wohnung oder ihr Haus an veränderte gesundheitliche oder altersbedingte Bedürfnisse anpassen möchten. Grundlage dafür ist das KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“.
Warum sich ein schneller Antrag lohnen kann
Die Förderung ist nicht dauerhaft offen. Das Budget wird in der Regel nur einmal pro Jahr freigegeben und ist erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft. Wer einen Umbau plant, sollte sich deshalb frühzeitig informieren und den Antrag rechtzeitig stellen.
Wichtig ist dabei: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor der Umbau beauftragt wird. Planung, Beratung und Angebotsanfrage sind vorher aber bereits möglich.
KfW-Zuschuss und Pflegekasse kombinieren
Besonders attraktiv ist, dass sich die KfW-Förderung mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren lässt. Menschen mit Pflegegrad können über die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro erhalten.
Dadurch kann sich die finanzielle Belastung bei größeren Umbauten deutlich reduzieren, etwa bei einem barrierefreien Badumbau oder beim Einbau eines Treppenlifts. Für die KfW-Förderung selbst ist allerdings kein Pflegegrad erforderlich.
Welche Maßnahmen gefördert werden können
Gefördert werden barrierereduzierende Umbauten, die mehr Sicherheit, Selbstständigkeit und Komfort im Alltag schaffen. Dazu gehören zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts, ein barriereärmerer Zugang zur Wohnung, der Umbau des Badezimmers, die Umwandlung einer Badewanne in eine Dusche, der Einbau einer ebenerdigen Dusche sowie weitere Anpassungen, die Beweglichkeit und Sicherheit im Wohnraum verbessern.
Im Bereich Bad kommen sowohl einzelne Anpassungen als auch umfassendere Sanierungen infrage. Beim Treppenlift hängt die passende Lösung von der persönlichen Situation und den baulichen Gegebenheiten ab. Je nach Bedarf kommen etwa Sitzlifte, Hublifte oder Plattformlifte in Betracht.
So läuft die Beantragung ab
Der Weg zur Förderung ist grundsätzlich gut planbar. Zunächst wird geprüft, welche Umbaumaßnahme sinnvoll ist. Danach werden passende Angebote eingeholt. Anschließend wird der Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragt. Erst nach der Zusage sollte der Umbau beauftragt und durchgeführt werden.
Für die Auszahlung wird der abgeschlossene Umbau mit einer Rechnung nachgewiesen. Laut den Informationen im Newsletter erfolgt die Zusage in vielen Fällen bereits am Tag der Antragstellung.
Für wen die Förderung interessant ist
Die Förderung kann für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Angehörige und auch für Personen ohne Pflegegrad interessant sein, wenn sie ihr Zuhause vorausschauend anpassen möchten.
Denn barriereärmeres Wohnen bedeutet oft nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alltag.
Wer ohnehin über einen Badumbau, bessere Zugänglichkeit oder eine Entlastung im Alltag nachdenkt, sollte die aktuelle Fördermöglichkeit zeitnah prüfen. Gerade weil die Mittel begrenzt sind, kann eine frühzeitige Antragstellung entscheidend sein.
Für viele Betroffene kann es sinnvoll sein, die Möglichkeiten der KfW-Förderung gemeinsam mit den Leistungen der Pflegekasse zu betrachten. So lässt sich oft besser einschätzen, welche Maßnahmen realistisch und finanziell umsetzbar sind.












