Nachbarschaftshilfe in Hamburg: So nutzen Sie 131 € für Hilfe von nebenan

Carsten Hackamp • 6. Juli 2026

Einkaufen, der Weg zur Arztpraxis, Unterstützung im Haushalt oder einfach etwas Gesellschaft: Im Pflegealltag sind es oft die kleinen Dinge, die allein nur schwer gelingen. In der Beratung erleben wir immer wieder, dass viele Familien gar nicht wissen, dass die Pflegeversicherung genau dafür Geld bereitstellt – und dass sich in Hamburg unkompliziert Hilfe von nebenan damit organisieren lässt. Wer darf eigentlich helfen? Was kostet das? Und wie kommt man an das Geld?



Die gute Nachricht ist: Der Weg ist klarer, als viele denken. Über den Entlastungsbetrag stehen bis zu 131 € im Monat zur Verfügung – bereits ab Pflegegrad 1.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Er soll pflegebedürftigen Menschen helfen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu Hause zu bewältigen und soziale Kontakte zu pflegen – und er entlastet zugleich die Angehörigen.


In Hamburg lässt sich dieses Budget besonders einfach für Hilfe im Alltag einsetzen, und zwar über die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg.

Wer ist in Hamburg zuständig?

Anlaufstelle ist die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg, betrieben vom DRK-Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e. V., Hoheluftchaussee 145, 20253 Hamburg. Sie prüft die Voraussetzungen und registriert die Helferinnen und Helfer.


Wichtig zu wissen: Die Servicestelle vermittelt nicht zwischen Pflegebedürftigen und Hilfen – sie nimmt ausschließlich die Registrierung vor.


Telefonisch erreichbar ist sie montags von 10 bis 14 Uhr sowie mittwochs von 12 bis 14 Uhr und von 15 bis 17 Uhr unter 040 411 706-21.

Zwei Wege – ein Budget

In Hamburg gibt es zwei Angebote, die sich über den Entlastungsbetrag abrechnen lassen:

Bei der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe unterstützt eine Person aus dem Umfeld freiwillig im Alltag. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung von bis zu 5 € pro Stunde – kein Verdienst, sondern ein pauschaler Ausgleich.


Bei der beschäftigten Betreuungs- oder Haushaltshilfe wird eine Helferin oder ein Helfer durch die pflegebedürftige Person, Angehörige oder andere nahestehende Personen angestellt. Hier bezuschusst der Entlastungsbetrag die Kosten der Beschäftigung.

Wobei darf eine Hilfe unterstützen?

Nachbarschafts- und Haushaltshilfen helfen dabei, den Alltag weiter selbstständig zu Hause zu bewältigen: zum Beispiel mit hauswirtschaftlicher Unterstützung, Betreuung und Begleitung sowie dem Aufrechterhalten sozialer Kontakte.

Ein Punkt wird dabei oft übersehen: Reine Fahrdienste gehören nicht zum Angebot.

Eine Beförderung im Rahmen der Begleitung ist nur in geringem Umfang möglich und darf – damit das Personenbeförderungsgesetz nicht greift – nicht mit den 5 € pro Stunde, sondern höchstens mit der Kilometerpauschale (derzeit 38 ct/km, Stand 01.01.2026) vergütet werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Nachbarschaftshilfe?

Für die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe ist die helfende Person volljährig, lebt mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft und ist mit ihr beziehungsweise den pflegenden Angehörigen weder bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert. Sie betreut höchstens zwei Pflegebedürftige, ist ehrenamtlich tätig, erhält 5 € Aufwandsentschädigung je Stunde und ist nicht zugleich als Pflegeperson für diese Person eingesetzt. Urkunden, Ausweise oder Kurse sind hierfür nicht erforderlich.


Registrierte Nachbarschaftshilfen sind über die Servicestelle bei Unfällen und Schadensfällen abgesichert.

Und für die beschäftigte Betreuungs- oder Haushaltshilfe?

Wird eine Hilfe angestellt, gelten zusätzliche Anforderungen. Die beschäftigte Person ist volljährig und mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert. Die Beschäftigung entspricht den gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, es wird ein Arbeitsvertrag geschlossen.

Nachzuweisen sind außerdem die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 9 Unterrichtseinheiten) sowie eine hauswirtschaftliche oder pflegerische Qualifizierung. Wer keine entsprechende Fachkraft ist, weist eine anerkannte Schulung nach – solche Schulungen bietet die Servicestelle selbst an.



Zur Registrierung sind in Kopie vorzulegen: der Arbeitsvertrag, der Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs (alternativ ein indirekter Nachweis über einen ab 2015 in Deutschland erworbenen Führerschein), die Qualifizierungsnachweise – etwa Ausbildungs-, Schulungs- oder Arbeitszeugnisse – sowie die ausgefüllten Registrierungsunterlagen.

Wie meldet man sich an?

Helfende und pflegebedürftige Person (oder deren bevollmächtigte Vertretung) registrieren sich immer gemeinsam. Das geht online über den Hamburg Service oder per Briefpost an die Servicestelle. Aus Datenschutzgründen können Unterlagen nicht per E-Mail angenommen werden, und eine persönliche Sprechstunde vor Ort gibt es nicht.


Planen Sie etwas Zeit ein: Die Bearbeitung dauert derzeit etwa drei bis vier Wochen. Eine Mehrfachanmeldung sollten Sie vermeiden, da sie das Verfahren verlängert. Liegen alle Voraussetzungen vor, stellt die Servicestelle eine Registrierungsbestätigung aus. Diese erhält die helfende Person und gibt sie an die pflegebedürftige Person weiter.

Wie läuft die Abrechnung?

Mit der Registrierungsbestätigung wendet sich die pflegebedürftige Person an ihre Pflegekasse und beantragt die Erstattung der Auslagen aus dem Entlastungsbetrag.


Die eigentliche Abrechnung findet mit der jeweiligen Pflegekasse statt. Da die Verfahren von Kasse zu Kasse leicht abweichen können, lohnt sich vorab ein kurzer Anruf bei der eigenen Pflegekasse.

Gut zu wissen

Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe darf mit bis zu 5 € pro Stunde und höchstens 2.400 € pro Jahr entgegengenommen werden. Sie ist nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei, ist in der Steuererklärung aber dennoch anzugeben.


Ein wichtiger Hinweis für alle, die Sozialleistungen beziehen: Die Aufwandsentschädigung kann als Einkommen angerechnet werden – klären Sie das am besten im Einzelfall mit Ihrer Leistungsstelle.


Unser Fazit

Die Nachbarschaftshilfe ist eine der unkompliziertesten Möglichkeiten, im Pflegealltag spürbar Entlastung zu schaffen – und ein Budget zu nutzen, das sonst oft ungenutzt bleibt. Entscheidend ist, von Anfang an den passenden Weg zu wählen und die Registrierung sauber aufzusetzen. Wenn Sie unsicher sind, welche Form in Ihrer Situation sinnvoll ist, lohnt sich ein Blick auf die Angebote der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg – und ein offenes Gespräch über die eigene Pflegesituation.


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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