Verhinderungspflege - Atempause und Entlastung für Pflegepersonen

16. Mai 2025

Auch Pflegepersonen benötigen mal eine Atempause oder „Urlaub“ von der Pflege – und sei es auch einfach nur für ein paar Stunden. Hierfür stehen Ihnen, bei bewilligtem Pflege­grad, jährlich bis zu 2.528 Euro zur Verfügung. Das bedeutet, dass wir ca. 35 Stunden pro Jahr für Sie zur Unterstützung zur Verfügung stehen können, ohne dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen. Das ist die sogenannte „stundenweise Verhinderungspflege“ (§ 39 SGB XI). Wir beraten Sie gern.

Welche Vorteile bietet Verhinderungspflege?

  • Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht immer zusätzlich zum Pflegegrad.
  • Neben der Verhinderungspflege kann der Pflegedienst in gewohnter Weise die vereinbarten Leistungen weiter erbringen.
  • Sollten Sie Pflegegeld erhalten, bekommen Sie dieses auch weiterhin ausgezahlt.
  • Die Verhinderungspflege lässt viel Gestaltungsraum für die gewünschten Leistungen. Sie kann stundenweise abgerufen oder nur über einen begrenzten Zeitraum mehrmals über das Jahr genutzt werden.
  • Für Sie bleibt alles wie bisher, nur dass sie nun mehr Hilfe oder Freizeit bekommen können.

Welche Voraussetzungen gelten für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege?

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Der pflegende Angehörige ist gegenüber der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet und vorübergehend nicht in der Lage, die Pflege selbst zu erbringen. Der Grund ist unerheblich.  Es spielt also keine Rolle, ob Sie als pflegender Angehöriger in den Urlaub fahren möchten, krank sind oder einen anderen Grund haben.
  • Die pflegebedürftige Person wird seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt, d. h. es muss mindestens 6 Monate ein Pflegegrad vorliegen.
  • Zum Zeitpunkt der Verhinderung muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Die entstandenen Kosten für die Verhinderungspflege müssen gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden können, z. B. durch Rechnungen.

Wer darf die Verhinderungspflege erbringen?

Sie können frei entscheiden, wen Sie mit der Ausübung der Verhinderungspflege beauftragen. Es müssen keine professionellen Anbieter, wie beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst oder freiberufliche Pflegekräfte sein, die einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben.


Die Verhinderungspflege darf auch von Verwandten, Freunden oder Nachbarn erbracht werden. Dabei ist zu beachten: Wird die Verhinderungspflege von einem Verwandten ausgeübt, der mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, werden nur Aufwendungen bis zur 1,5-fachen Höhe des Pflegegeldes erstattet. Sofern Sie genaue Nachweise für die entstandenen Aufwendungen der Ersatz-Pflegeperson erbringen, können die Leistungen auch bis zum Höchstbetrag von 2.528 € erstattet werden.

Wie und wann beantrage ich die Verhinderungspflege?

Auch wenn es nicht zwingend notwendig ist, empfehlen wir die Verhinderungspflege im Voraus zu beantragen. Auf diese Weise werden Sie rechtzeitig über die Höhe der Leistung und über das korrekte Abrechnungsverfahren informiert, das je nach Krankenkasse variieren kann.



  • Schriftlich: Das Formular dazu stellen die meisten Pflegekassen online zum Download bereit
  • Rechtzeitig vor Abwesenheit (am besten 4 Wochen vorher) – dies ist kein Muss, der Antrag kann in Notfällen auch kurzfristig erfolgen. Wenn man es planen kann, empfehlen wir, den Antrag frühzeitig zu stellen

Was muss ich tun, um das Verhinderungspflegegeld zu erhalten?

Nach Beendigung der Verhinderungspflege reichen Sie den Kostennachweis oder die Stundennachweise (z. B. Rechnung eines Pflegedienstes, Auflistung der erbrachten Stunden von Angehörigen) bei der Pflegekasse ein. Den Kostennachweis können Sie entweder zusammen mit entsprechendem Formular der Pflegekasse oder formlos einreichen (am besten vorher bei der Pflegekasse nachfragen, ob formlose Nachweise akzeptiert werden).


In der Regel sind für die Erstattung folgende Angaben notwendig:



  • Zeitraum der Pflege
  • Täglicher Stundenumfang
  • Angabe, ob Ersatzpflegender mit der pflegebedürftigen Person verwandt ist
von Carsten Hackamp 20. Mai 2026
Ein Schwerbehindertenausweis kann im Alltag vieles erleichtern. Trotzdem erleben wir in der Beratung immer wieder, dass Betroffene und Angehörige unsicher sind: Wo beantragt man den Schwerbehindertenausweis in Hamburg? Welche Unterlagen werden benötigt? Und was kann man tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?  Die gute Nachricht ist: Der Antrag lässt sich in Hamburg grundsätzlich gut vorbereiten. Wichtig ist vor allem, die eigenen gesundheitlichen Einschränkungen vollständig zu schildern und passende Unterlagen beizufügen.
von Carsten Hackamp 13. April 2026
Wenn ein Pflegegrad abgelehnt wird oder die Einstufung deutlich zu niedrig ausfällt, ist das für viele Familien erst einmal frustrierend. Oft entsteht das Gefühl, dass der tatsächliche Alltag, die Sorgen und die Belastung nicht richtig gesehen wurden. Gerade Angehörige, die jeden Tag unterstützen, erleben solche Entscheidungen häufig als schwer nachvollziehbar.  Wichtig ist aber: Eine Ablehnung oder eine zu niedrige Einstufung muss nicht einfach hingenommen werden. Es gibt die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und die Situation noch einmal prüfen zu lassen.
von Carsten Hackamp 13. April 2026
Wer ein Kind oder einen Angehörigen mit Schwerbehinderung begleitet, hat im Alltag oft vieles gleichzeitig zu tragen: Organisation, Termine, Sorge, Pflege und Verantwortung.  Umso wichtiger ist es zu wissen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Entlastungen geben kann. Dazu gehören zum Beispiel der Behinderten-Pauschbetrag, der Pflege-Pauschbetrag oder Vergünstigungen bei Fahrtkosten und der Kfz-Steuer.
von Carsten Hackamp 9. April 2026
Wer das eigene Zuhause barriereärmer gestalten möchte, kann seit dem 8. April 2026 wieder von der KfW-Förderung profitieren. Damit steht für bestimmte Umbaumaßnahmen erneut ein Zuschuss von bis zu 6.250 Euro zur Verfügung.  Das ist besonders interessant für Menschen, die ihre Wohnung oder ihr Haus an veränderte gesundheitliche oder altersbedingte Bedürfnisse anpassen möchten. Grundlage dafür ist das KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“.
von Carsten Hackamp 28. März 2026
Mobilität bedeutet Lebensqualität. Für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit stellt der Alltag jedoch häufig eine große Herausforderung dar. Arztbesuche, Therapien oder Einkäufe sind oft nur mit großem organisatorischem Aufwand möglich.  Was viele nicht wissen: In Hamburg können Menschen mit Schwerbehinderung den Fahrdienst MOIA unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos nutzen.
von Carsten Hackamp 16. März 2026
Menschen mit Demenz profitieren im Alltag besonders von festen Abläufen und vertrauten Gewohnheiten. Dieser Artikel zeigt, warum Struktur Sicherheit gibt und wie Angehörige die Pflege zu Hause mit einfachen Routinen erleichtern können. Wenn ein nahestehender Mensch an Demenz erkrankt, verändert sich der Alltag oft leise und schrittweise. Was früher selbstverständlich war, wird unsicher. Termine geraten durcheinander, gewohnte Abläufe verlieren ihre Klarheit und vertraute Tätigkeiten fallen schwer. Für Angehörige entsteht dadurch häufig das Gefühl, ständig reagieren zu müssen, ohne wirklich planen zu können. Gerade bei Demenz hilft jedoch nicht permanente Anpassung, sondern Verlässlichkeit. Kleine, wiederkehrende Routinen geben Orientierung und können den Alltag für alle Beteiligten spürbar entspannen.
von Carsten Hackamp 16. März 2026
Wer regelmäßig Medikamente, Hilfsmittel, Therapien oder Krankenhausleistungen benötigt, merkt oft schnell, wie stark sich gesetzliche Zuzahlungen summieren können. Gerade für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen entsteht dadurch im Alltag nicht selten eine zusätzliche finanzielle Belastung. Viele wissen jedoch nicht: Für diese Zuzahlungen gibt es eine gesetzliche Obergrenze. Ist diese Grenze erreicht, können Sie sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen und Belege sorgfältig zu sammeln.
von Carsten Hackamp 11. März 2026
Trockene Haut an Füßen und Beinen ist bei pflegebedürftigen Menschen ein häufiges Problem. Besonders bei eingeschränkter Mobilität oder begleitender Kompressionstherapie. In diesem Artikel erklären wir, warum eine gute Hautpflege wichtig ist und welche Erfahrungen wir in der ambulanten Pflege mit Schaumcremes gemacht haben.
von Carsten Hackamp 11. März 2026
Pflegebedürftigkeit ist kein stagnierender Zustand. Im Laufe der Zeit kann sich der Gesundheitszustand verschlechtern. Dann kann es passieren, dass der aktuelle Pflegegrad nicht mehr ausreicht, um die benötigten Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Viele pflegende Angehörige fühlen sich in dieser Situation unsicher und wissen nicht genau, wie sie vorgehen sollen, um die notwendige Höherstufung des Pflegegrades zu erreichen. Keine Sorge, Sie sind mit dieser Herausforderung nicht allein. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen höheren Pflegegrad beantragen können, um die Unterstützung zu bekommen, die wirklich gebraucht wird.
von Carsten Hackamp 4. Februar 2026
Du suchst einen Beruf, der Dich erfüllt und in dem Du täglich einen wichtigen Beitrag leisten kannst? Viele Menschen wissen nicht, dass die Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz (GPA) in Hamburg einen schnellen und dennoch fundierten Einstieg in die Pflege ermöglicht. In diesem Blogbeitrag möchten wir Dir die GPA-Ausbildung näher vorstellen. Du erhältst umfassende Informationen zu den Inhalten, dem Ablauf, der praktischen Ausbildung und nützliche Bewerbungstipps.
Mehr anzeigen