Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

15. Mai 2025

Für viele Familien ist das monatliche Pflegegeld der Pflegekasse eine wichtige finanzielle Hilfe. Aber: Damit Sie dieses Pflegegeld dauerhaft erhalten, ist ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben – je nach Pflegegrad in bestimmten Abständen.



Wir vom PTW Pflegeteam nehmen uns Zeit für diese Beratung – mit Kompetenz, Erfahrung und dem Wissen um Ihre ganz individuelle Situation. Denn gute Pflege braucht Rückhalt.

Warum braucht es einen Beratungsbesuch?

Wenn Sie die Pflege eines Angehörigen eigenständig organisieren und dafür keinen ambulanten Pflegedienst einsetzen, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld. Dieses wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – oft zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen.


Damit Sie das Pflegegeld erhalten, müssen Sie gegenüber der Pflegekasse regelmäßig einen Nachweis über die fachgerechte Pflege erbringen. Genau dafür dient der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI: Er soll helfen, die Qualität der Pflege zu sichern – und gleichzeitig Beratung, Tipps und Entlastung bieten.

Wie oft muss ein Beratungsbesuch stattfinden?

Die Häufigkeit der Pflegeberatung hängt vom Pflegegrad ab: Die Beratungseinsätze müssen bei Pflegegrad 4 und 5 in jedem Quartal stattfinden, bei Pflegegrad 2 und 3 zweimal im Jahr. Bei Pflegegrad 1 kann der Beratungseinsatz freiwillig in Anspruch genommen werden. Wenn Sie trotz gesetzlicher Verpflichtung keinen Nachweis über den Beratungsbesuch erbringen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.


Gut zu wissen: Die Beratungsbesuche sind für Sie kostenlos – die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Was passiert beim Beratungsbesuch?

Unsere erfahrenen Pflegeberater nehmen sich Zeit für das, was wirklich zählt. Zu den Themen einer Pflegeberatung können gehören:


  • Fragen zur Pflege, zum Alltag und zur Versorgung
  • Hinweise zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln
  • Informationen zu Entlastungsangeboten, z. B. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshilfen
  • Tipps zur Rückengesundheit oder Selbstpflege für pflegende Angehörige
  • Beratung zu Veränderungen im Pflegebedarf oder bei Anträgen auf Höherstufung


Wir hören zu, geben Impulse und stärken Sie in Ihrer Rolle als Pflegeperson. Dabei geht es nicht um Kontrolle – sondern um Unterstützung. Nach dem Gespräch dokumentieren wir den Beratungsbesuch auf einem gesetzlich vorgeschriebenen Formular und reichen den Nachweis direkt bei Ihrer Pflegekasse ein. Auf Wunsch erhalten Sie natürlich eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Unser Versprechen: Wir machen es Ihnen leicht

Ob Sie zum ersten Mal Pflegegeld beantragen oder schon seit Jahren zu Hause pflegen – wir begleiten Sie. Persönlich, zuverlässig und mit Herz.


Der erste Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI muss immer persönlich bei Ihnen zu Hause stattfinden. Das ist wichtig, um die Pflegesituation realistisch einschätzen zu können, offene Fragen direkt zu klären und eine vertrauensvolle Basis zu schaffen.


Ab dem zweiten Beratungstermin haben Sie die Wahl:


  • Wir kommen wie gewohnt zu Ihnen nach Hause – für viele die vertraute und direkte Variante.
  • Oder Sie entscheiden sich für unsere digitale Beratung per gesicherter Videotelefonie.


Gerade Letzteres ist eine komfortable und zeitgemäße Lösung – ohne Anfahrt, bequem von zu Hause aus. Und das Beste: Unsere Online-Beratung steht Ihnen bundesweit zur Verfügung. Auch wenn Sie oder Ihre Angehörigen nicht in Hamburg oder Umgebung wohnen, können Sie unseren fachlich fundierten Beratungsservice in Anspruch nehmen. Wir sind für Sie da!

Seniorin lächelt
16. Mai 2025
Auch Geist und Seele brauchen Zuwendung: Genau hier setzen Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI) an.
16. Mai 2025
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, von wem und in welchem Rahmen sie betreut werden möchten. Dies kann in ihrem eigenen Zuhause durch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte erfolgen, oder sie können sich für die Betreuung in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim entscheiden. Wird die Pflege ohne Unterstützung eines Pflegedienstes organisiert, finanziert die Pflegekasse die private Versorgung mit einem finanziellen Zuschuss, dem „Pflegegeld“ (§ 37 SGB XI).
Seniorin mit ihrer Pflegekraft
16. Mai 2025
Auch Pflegepersonen benötigen mal eine Atempause oder „Urlaub“ von der Pflege – und sei es auch einfach nur für ein paar Stunden.
Handdesinfektionsmittel
14. Mai 2025
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich in Höhe von bis zu 42 Euro.
Frau im Rollstuhl bewegt sich in ihrer Küche
14. Mai 2025
Mit zunehmendem Alter werden die körperlichen Beschwerden größer, wodurch der Wohnraum anderen Anforderungen genügen muss.
14. Mai 2025
Pflegebedürftigkeit kommt manchmal schleichend, manchmal ganz plötzlich – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem Schlaganfall. In beiden Fällen ist schnelle Hilfe gefragt. Wer Unterstützung braucht, sollte deshalb nicht lange zögern: Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Und der Antrag? Der sollte so früh wie möglich g estellt werden. Denn der Anspruch auf Leistungen beginnt bereits ab dem Tag der Antragstellung. Wie die Beantragung funktioniert und worauf man achten sollte, erklären wir Ihnen hier.
Pflegefachkraft hilft einer Frau in der ambulanten Pflege
14. Mai 2025
Welche Leistungen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst? Und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Mehr anzeigen