Wohnraumanpassungen und Umbaumaßnahmen

14. Mai 2025

Mit zunehmendem Alter werden die körperlichen Beschwerden größer, wodurch der Wohnraum anderen Anforderungen genügen muss, damit pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause wohnen können. Ein Einbau einer barrierefreien Dusche oder eines Treppenlifts sind daher häufig notwendig. Ein Umbau muss dabei nicht komplett aus eigener Tasche bezahlt werden – denn bei vorhandenem Pflegegrad unterstützt die Pflegekasse mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Wie das funktioniert und was genau unter „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ fällt, erfahren Sie hier.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Ob Badezimmer, Küche oder Eingangsbereich – es gibt viele kleine und große Veränderungen, die das Wohnen im Alter oder bei Pflegebedarf deutlich erleichtern. Hier einige Beispiele:


Umbaumaßnahmen im Bad und WC

  • Ausbau einer Badewanne und Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Höhenanpassung der Toilette
  • Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel
  • Verlegen von rutschhemmendem Bodenbelag
  • Badewanneneinstiegshilfen
  • Einbau eines höhenverstellbaren Waschbeckens


Umbaumaßnahmen in der Küche

  • Höhenanpassung der Küchengeräte wie z. B. Herd, Kühlschrank, Spüle
  • unterfahrbare Kücheneinrichtung
  • motorisch betriebene Absenkung von Küchenoberschränken


Umbaumaßnahmen im allgemeinen Wohnraum

  • Verbreiterung von Türen
  • Einbau von Treppenliften
  • Installation von Lichtschaltern, Steckdosen, Heizungsventilen auf Greifhöhe
  • Einbau von Sicherheitstüren für desorientierte Menschen
  • Abbau von Türschwellen innerhalb der Wohnung oder zum Balkon
  • Absenkung des Türspions


Umbaumaßnahmen außerhalb der Wohnung

  • Einbau von festinstallierten Rampen
  • Einbau eines Personenaufzuges
  • Anbringung von Handläufen auf beiden Seiten der Treppe
  • Einbau von Gegensprechanlagen

Antrag, Kosten und Zuschüsse

Generell können die Kosten für eine Wohnraumanpassung stark variieren und sind abhängig von Art und Ausmaß der einzelnen Maßnahmen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse im Einzelfall bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Wichtig: Unter „einer“ Maßnahme versteht die Pflegeversicherung alle Maßnahmen, die zum selben Zeitpunkt beantragt werden. Es kann unter Umständen sinnvoll sein, mehrere notwendige Maßnahmen zu getrennten Zeitpunkten durchzuführen, um wiederholt den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können. Sollten weitere Umbaumaßnahmen erforderlich sein, kann die Pflegekasse unter Umständen weitere Zuschüsse gewähren.


Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen, müssen Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen. Nur wenn die Maßnahme bewilligt wurde, erhalten Sie später auch die Zuschüsse.


Es genügt dafür ein formloses Schreiben, in dem Sie die notwendigen Umbauarbeiten beschreiben und Ihr Anliegen darlegen. Eine Begründung, warum der Umbau eine Erleichterung darstellt, ist ebenfalls empfehlenswert. Weitere Informationen und erhalten Sie hier.

Gut zu wissen: Wenn auch der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit im Zuhause führt, kommt eventuell nur ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung infrage. Dieser wird von der Pflegeversicherung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“ ebenfalls bezuschusst. Auch technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte können bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein Hausnotrufgerät wird von der Pflegekasse anteilig mitfinanziert.

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