Vom Antrag zum Pflegegrad

14. Mai 2025

Pflegebedürftigkeit kommt manchmal schleichend, manchmal ganz plötzlich – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem Schlaganfall. In beiden Fällen ist schnelle Hilfe gefragt. Wer Unterstützung braucht, sollte deshalb nicht lange zögern: Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Und der Antrag? Der sollte so früh wie möglich gestellt werden. Denn der Anspruch auf Leistungen beginnt bereits ab dem Tag der Antragstellung. Wie die Beantragung funktioniert und worauf man achten sollte, erklären wir Ihnen hier.

Was heißt eigentlich “pflegebedürftig”?

Laut § 14 SGB XI gilt folgende Definition, wann ein Mensch per Gesetz als pflegebedürftig gilt:


„Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“


Pflegebedürftig ist also nicht gleichbedeutend mit "alt" oder "krank" – sondern bedeutet, dass bestimmte alltägliche Dinge wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Orientierung nicht mehr alleine bewältigt werden können.

Wann sollte ich einen Pflegegrad beantragen?

Die einfache Antwort: So früh wie möglich. Sobald Sie oder Ihr Angehöriger regelmäßige Unterstützung benötigen, um den Alltag zu Hause zu bewältigen, sollten Sie in Betracht ziehen, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen und die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen.


Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn das entscheidende Datum ist das der Antragseinreichung, nicht das des Eintritts der Pflegebedürftigkeit. Konkret bedeutet dies, dass wenn Sie ab Mai pflegebedürftig werden, den Antrag jedoch erst im Oktober einreichen, Ihnen Leistungen erst ab Anfang Oktober bewilligt werden.

Wo und wie kann der Pflegegrad beantragt werden?

Grundsätzlich ist die Pflegekasse für die Bearbeitung des Antrags auf Pflegeleistungen zuständig. Diese sind jeweils bei den unterschiedlichen Krankenkassen angesiedelt. Der Antrag sollte am besten von der betroffenen Person selber ausgefüllt werden. Falls diese Person dazu jedoch nicht in der Lage ist, kann auch ein Bevollmächtigter oder Betreuer den Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich. Es ist empfehlenswert, Ihren Pflegegrad schriftlich zu beantragen. Es genügt, einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Ein entsprechendes Formular können Sie sich aber auch von Ihrer Kasse zuschicken lassen.

Tipp: Nicht von komplizierten Formularen abschrecken lassen
Der Antrag enthält Fragen, die Laien nur schwer beantworten können. Geben Sie vorerst nur Ihre persönlichen Daten an, dass Sie “eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen” beantragen (eine Änderung der Leistungen ist später immer möglich), wer Ihre Pflegeperson ist, sowie Ihre Bankverbindung. Lassen Sie sich nicht verunsichern, der Antrag dient vor allem dazu, dass die Pflegekasse den MD (Medizinischen Dienst) zur Begutachtung beauftragt.

Wie läuft die Begutachtung ab?

Nach Antragstellung meldet sich der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten), um einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren. Der Termin findet in der Regel in der häuslichen Umgebung statt und dauert etwa 60 Minuten. Das Ergebnis teilt Ihnen Ihre Pflegekasse mit. Aktuell dauert die Feststellung vom Antrag bis zur Mitteilung des Ergebnisses ca. 4-6 Wochen. Selbstverständlich können Sie schon vor der Begutachtung und auch ohne Pflegegrad Hilfe Anspruch nehmen.


Nach dem Besuch des Gutachters erhalten Sie den Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung des Pflegegrades.

Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?

Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss und wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MD. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MD anwesend zu sein. Gerne bieten wir Ihnen diese Begleitung als Serviceleistung an.


Was tun bei Ablehnung?

Wenn Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde oder ein geringerer Pflegegrad anerkannt worden ist, haben Sie einen Monat lang Zeit Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einzulegen.

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