Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

24. Juni 2025

Pflegegrad 6: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und wird Menschen zuerkannt, die im Alltag rund um die Uhr Hilfe benötigen. Oft handelt es sich um Menschen mit schwersten körperlichen oder geistigen Einschränkungen – etwa nach einem schweren Schlaganfall, bei fortgeschrittener Demenz oder dauerhafter Beatmung.



Trotz der großen Herausforderungen ist mit der richtigen Unterstützung auch in Pflegegrad 5 eine Versorgung zu Hause möglich.

Wann bekomme ich Pflegegrad 5?

Der Medizinische Dienst (MD) oder bei Privatversicherten Medicproof beurteilt im Begutachtungsassessment sechs Lebensbereiche. Pflegegrad 5 erhalten Sie, wenn die Gesamtpunktzahl mindestens 90 Punkte beträgt und die Einschränkungen dauerhaft und umfassend anhalten.


Die sechs Module im Überblick:


  1. Mobilität (z. B. Aufstehen, Gehen)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)
  5. Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
  6. Alltagsgestaltung und soziale Kontakte

Leistungen mit Pflegegrad 5

Mit Pflegegrad 5 stehen umfangreichere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung:


  • Pflegegeld (990 Euro/Monat): Bei privater Organisation der Pflege, zum Beispiel durch Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn, wird dieses Geld zur freien Verfügung gestellt.
  • Pflegesachleistungen (2.299 Euro/Monat): Bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes werden die Kosten für professionelle Pflegeleistungen bis zu diesem Betrag übernommen. Dazu gehören Leistungen wie Hilfe bei der Körperpflege oder der hauswirtschaftliche Unterstützung.
  • Kombinationsleistung: Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich. Der Betrag, der nicht für Sachleistungen genutzt wird, kann dann anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
  • Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat): Dieser Betrag kann für Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Hilfen oder die Tagespflege genutzt werden.
  • Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro): Auch hier können Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung beantragt werden. Hierzu zählen bspw. ein Treppenlift oder der Einbau einer ebenerdigen Dusche. Auch der Umzug in ein Pflegeheim kann eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme sein und damit bezuschusst werden.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro/Monat): Kosten für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel werden pauschal übernommen. Diese liefert ihnen bspw. die Pflegebox.
  • Tages- und Nachtpflege (2.085 Euro/Monat): Bei Bedarf können teilstationäre Angebote genutzt werden, bei denen die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut wird.
  • Pflegeheim-Zuschuss (2.096 Euro/Monat): bei vollstationärer Unterbringung.
  • Kurzzeitpflege (bis zu 1.803 Euro/Jahr für max. 56 Tage): Nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, können die Kosten für eine kurzfristige vollstationäre Pflege übernommen werden.
  • Verhinderungspflege (bis zu 1.685 Euro/Jahr für max. 42 Tage): Wenn bspw. die private Pflegeperson Urlaub macht oder erkrankt ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft.
  • Hausnotruf: Finanzierung eines Notrufgeräts mit 25,50 Euro/Monat.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Ab 2025 stehen bis zu 52 Euro/Monat für zugelassene Apps speziell für die Erinnerung an Medikamente oder kognitives Training zur Verfügung.


Gut zu wissen:


Pflegegeld erhalten Sie nur, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.

Bei Pflegesachleistungen kommt ein ambulanter Pflegedienst zum Einsatz – flexibel nach Ihrem Bedarf.


Die Kombinationsleistung ist ideal, wenn Pflege teilweise durch Angehörige, teilweise durch einen Pflegedienst erfolgt. Sie mischen also die einzelnen Leistungen nach Ihrem Bedarf.

Wir vom PTW Pflegeteam sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder auch digital.

Pflegeberatung & Schulungen

  • Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
    – viermal jährlich per Hausbesuch oder Videotelefonie.
  • Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI
    – umfassende Pflegeberatung, wenn Sie komplexere Unterstützung wünschen.
  • Pflegekurse nach § 45 SGB XI
    – praktische Schulungen für pflegende Angehörige, um Belastungen zu reduzieren.


Das PTW Pflegeteam bietet Ihnen gerne alle oben aufgeführten Leistungen an.

Vorteile für pflegende Angehörige

  • Renten­versicherungs­beiträge: Ab Pflegeeinsatz von ≥ 10 Stunden/Woche zahlt die Pflegekasse automatisch Renten­beiträge für die pflegende Person.
  • Pflege-Pauschbetrag: ab Pflegegrad 3 kann Ihre Pflegeperson bis zu 1800 Euro/jährlich als Steuerfreibetrag geltend machen.

So beantragen Sie Pflegegrad 5

Antrag stellen bei Ihrer Pflegekasse – formlos telefonisch oder schriftlich.

Begutachtung durch den MD oder Medicproof.

Bewilligung durch die Pflegekasse.

Leistungen abrufen – wir helfen Ihnen bei allen Schritten.

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